
Mehr lesen
Wie Landwirtschaftsminister Christian Meyer erklärte, erarbeitet sein Ressort derzeit auf Wunsch der Kommunen einheitliche Standards für Großställe, so unter anderem bei Filtern und Keimschutz.
Dazu werde es in den ersten 100 Tagen von Rot-Grün einen gemeinsamen Erlass des Umwelt-, Sozial- und des Landwirtschaftsministerium geben. Beim Bau großer Schweineställe - ab 2.000 Tiere - müsse künftig ein Abluftfilter eingebaut werden, kündigte der grüne Minister an.
Meyer: Keimschutzgutachten schaffen
Außerdem müssten für Neuanlagen ab einer bestimmten Größe - bei Hühnern 30.000 Tiere - Keimschutzgutachten zum Schutz der Anwohner angefertigt werden. Meyer wies darauf hin, dass im Landkreis Emsland diese Standards schon gelten würden. Der Kreistag habe einstimmig beschlossen, nicht noch mehr Geflügelställe zuzulassen, denn schließlich gebe es dort schon mehr als 20 Millionen Hühner.
Filter-Erlass für große Tiermastanlagen
Mit den schärferen Bauvorschriften sei die Zahl der Bauanträge von 126 auf zwölf gesenkt worden. "Wir werden das landesweit machen; darauf können sich Investoren einstellen", so Meyer. Erst im Februar hatte Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel, ebenfalls von den Grünen, einen Erlass in Kraft gesetzt, wonach ab sofort bei Genehmigungen von neuen Schweinehaltungsanlagen mit mehr als 2.000 Plätzen der Einbau von Abluftreinigungsanlagen festzuschreiben ist.
- NRW: Filterpflicht für große Tiermastanlagen (21.02.2013) ...
Landvolk-Präsident Werner Hilse: Einbau teurer Abluftwäscher ohne zusätzlichen Nutzen
Als schwere Hypothek für kleine und mittlere Familienbetriebe wertet das Landvolk Niedersachsen den Vorstoß von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer, in Schweineställen ab einer bestimmten Größenordnung eine Abluftreinigung vorzuschreiben. Nicht nur der Einbau, sondern auch der Betrieb dieser Technik bürde den Betrieben zusätzliche Kosten auf, die bei den derzeitigen Markterlösen nicht zu bewältigen seien. Für jedes Mastschwein müssen allein für Investition und Betrieb der Abluftwäscher Beträge von mindestens fünf bis sieben Euro einkalkuliert werden. Dies frisst in guten Zeiten einen Löwenanteil des Gewinnes je Mastschwein auf, bei schlechten Marktpreisen bleibt der Mäster auf diesem Betrag sitzen.
Das Landvolk sieht die Gefahr, dass gerade kleinere Betriebsleiter sich dem Zwang zu weiteren Auflagen durch den Ausstieg aus der Landwirtschaft entziehen. "Minister Meyer stellt ausgerechnet den Betrieben ein Bein, die er eigentlich fördern möchte", fasst Landvolk-Präsident Werner Hilse zusammen. Er weist außerdem darauf hin, dass es in vielen Regionen keine Probleme mit Emissionen gebe und der Einbau teurer Abluftwäscher daher keinen zusätzlichen Nutzen bringe.
Landvolk fordert Bestandsschutz für bestehende Ställe
Landwirte, die bisher bereits mit der Auflage zu Keimgutachten konfrontiert wurden, haben sich dagegen auf höhere Kosten, längere sowie mit zusätzlichen Unsicherheiten behaftete Planungsabläufe einstellen müssen. Zusätzliche Erkenntnisse über tatsächliche Risiken der Keimbelastung haben die Gutachten bisher aber nicht liefern können. Das Landvolk sieht einen Zusammenhang zwischen Keim- und Staubbelastung.
Über kostengünstigere Staubgutachten könnten sicherlich ähnlich Daten wie über Keimgutachten ermittelt werden. Hier bietet das Landvolk seine Zusammenarbeit an, um auf diesem Weg tatsächlich mehr Aufklärung herbeiführen zu können. Sowohl Abluftwäscher als auch Keimgutachten sollten nach Einschätzung des Landvolkes nur bei tatsächlichen Belastungen in Betracht gezogen werden, für bereits bestehende Ställe fordert der Verband Bestandsschutz.
- Gesundheit und Tierwohl in großen Beständen (23.01.13) ...
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.