Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Produktion und Förderung

Niedersachsen: Passende Agrarumweltmaßnahmen jetzt wählen

am Montag, 14.02.2011 - 14:40 (Jetzt kommentieren)

Hannover - Welche Agrarumweltmaßnahme passt zu meinem Betrieb? Niedersächsische Landwirte können bereits jetzt aus einem Maßnahmenkatalog wählen. Die Antragsfrist läuft ab 15. März.

Ab sofort können niedersächsische Landwirte passende Agrarumweltmaßnahmen für ihren Betrieb auswählen."Diese Agrarumweltmaßnahmen sind ein wichtiger Baustein unserer Agrarpolitik" erklärte der niedersächsische Landwirtschaftsminister.
Bis zum 16. Mai 2011 können sich niedersächsische Landwirte für folgende Agrarumweltmaßnahmen aus seinem Ministerium zu entscheiden:
 
  • A5 Anlage von einjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen
  • A6 Anlage von mehrjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen
  • A7 Förderung der Zwischenfrucht und Untersaat auf Ackerflächen
  • B0 Klimaschonende Grünlandbewirtschaftung aller Dauergrünlandflächen eines Betriebes mit Milcherzeugung
  • B1 extensive Grünlandnutzung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung
  • B2 extensive Grünlandnutzung nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung
  • B3 Wiesenvogelschutz auf Grünland
  • C Förderung ökologischer Anbauverfahren sowohl für die Beibehaltung als auch für die Umstellung.
Wie in den Vorjahren läuft die Förderung für alle Maßnahmen über fünf Jahre. Außerdem besteht die Möglichkeit, bestehende Verpflichtungen zu erhöhen.

Wichtige Änderungen beachten

Der Förderbetrag der Maßnahme B2 (extensive Grünlandnutzung nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung) wird auf 150 EURO/ha angehoben.
Die Maßnahme B3 (Förderung des Wiesenvogelschutzes auf Grünland) richtet sich in diesem Jahr an alle Bewirtschafter von Grünland.
Für die Maßnahmen A2 (Anwendung von Mulch- oder Direktsaat oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau) und A3 (Ausbringen von flüssigem Wirtschaftsdünger auf Acker- und Grünland mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren) können nur noch auslaufende Verpflichtungen verlängert werden. Eine Neuantragstellung ist nicht mehr möglich.
Im selben Antragsverfahren werden auch die Maßnahmen des Umweltministeriums zur Grundwasserschonenden Bewirtschaftung angeboten (W2-W5). Eine Förderung dieser Maßnahmen ist nur für Betriebe möglich, deren Ackerfläche zum Zeitpunkt der Antragstellung zu mindestens 25 Prozent in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegt.
Daneben besteht auch die Möglichkeit, zusätzlich weitere Verpflichtungen im Kooperationsprogramm Naturschutz einzugehen. Insbesondere bei den Grünlandmaßnahmen wird auf das erfolgreiche Baukastensystem aus Landwirtschaft und Naturschutz verwiesen. Das Angebot der verschiedenen Agrarumweltmaßnahmen aus Landwirtschaft, Wasser- und Naturschutz könne jetzt jeder Landwirt in Ruhe vergleichen und aufeinander abstimmen.

Ein Antrag für alle Maßnahmen

Um das Antragsverfahren möglichst übersichtlich zu gestalten, gibt es für alle Maßnahmen einen gemeinsamen Antrag. Dieser Antrag ist vom 15. März an bis zum 16. Mai bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer einzureichen. Die Bewilligungsstellen können genaue Auskünfte beispielsweise über Prämienhöhen, Bewirtschaftungsauflagen oder Gebietskulissen geben. Rechtzeitig liegen dort auch die notwendigen Antragsunterlagen bereit. (pd)
 
Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie hier ...

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...