Der Förderbetrag der Maßnahme B2 (extensive Grünlandnutzung nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung) wird auf 150 EURO/ha angehoben.
Die Maßnahme B3 (Förderung des Wiesenvogelschutzes auf Grünland) richtet sich in diesem Jahr an alle Bewirtschafter von Grünland.
Für die Maßnahmen A2 (Anwendung von Mulch- oder Direktsaat oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau) und A3 (Ausbringen von flüssigem Wirtschaftsdünger auf Acker- und Grünland mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren) können nur noch auslaufende Verpflichtungen verlängert werden. Eine Neuantragstellung ist nicht mehr möglich.
Im selben Antragsverfahren werden auch die Maßnahmen des Umweltministeriums zur Grundwasserschonenden Bewirtschaftung angeboten (W2-W5). Eine Förderung dieser Maßnahmen ist nur für Betriebe möglich, deren Ackerfläche zum Zeitpunkt der Antragstellung zu mindestens 25 Prozent in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegt.
Daneben besteht auch die Möglichkeit, zusätzlich weitere Verpflichtungen im Kooperationsprogramm Naturschutz einzugehen. Insbesondere bei den Grünlandmaßnahmen wird auf das erfolgreiche Baukastensystem aus Landwirtschaft und Naturschutz verwiesen. Das Angebot der verschiedenen Agrarumweltmaßnahmen aus Landwirtschaft, Wasser- und Naturschutz könne jetzt jeder Landwirt in Ruhe vergleichen und aufeinander abstimmen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.