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AFP-Anträge vor allem für "tiergerechte Anlagen"
- 36 Rinderställe,
- drei Schweineställe und
- 16 Geflügelställe
Voraussichtlich können neue Anträge auf Agrarinvestitionsförderung im April 2015 eingereicht werden. Die Förderbedingungen sollen im Wesentlichen unverändert bleiben. Näheres zu den Förderbedingungungen finden Sie hier: Fachartikel Agrarinvestitionsförderungsprogramm Die Grenze von 2 Großvieheinheiten je ha LF wird weiterhin viele investitionswillige Tierhalter von einer möglichen Förderung ausschließen. Neu könnte ein besonderer Investitionsschwerpunkt "Güllebehälter" und die Aufstockung der Bestandsobergrenze bei Schafen von 1.000 auf 2.000 Schafe sein. Weitere Einzelheiten zum Agrarinvestitionsprogramm (AFP) in NIedersachsen finden Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
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