Abluftreinigungsanlagen in großen Schweine- und Geflügelhaltungsanlagen. "Es ist vernünftig, dass neue Anlagen diese Auflagen von Anfang an erfüllen müssen, bestehenden Betrieben aber eine Umsetzungsfrist von fünf Jahren zugestanden wird", sagte
CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Oesterhelweg. Es müsse jedoch genau definiert werden, wie der "aktuelle Stand der Technik" aussehe und was bei bestehenden Anlagen als "technisch möglich und verhältnismäßig" angesehen werde.
Mit den neuen Vorschriften dürften für die Landwirte keine zusätzlichen teuren und zeitraubenden Hürden bei den Genehmigungsverfahren entstehen, betonte Oesterhelweg. In diesem Zusammenhang müsse geprüft werden, ob und wie der Einbau der Filteranlagen sowohl in bestehenden als auch in neuen Anlagen gefördert werden kann. Zudem müsse auch über eine mögliche Förderung für die Forschung sowie die Entwicklung der benötigten Filtertechnik nachgedacht werden.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.