Wann kein N-Dünger ausgebracht werden darf
- Winterweizen nach Mais/ Raps/ Kartoffeln/ Zuckerrüben/ Gemüse/ Leguminosen
- Getreide nach Silomais
- Zwischenfrüchte nach Mais und Zuckerrüben.
Düsseldorf - Wieviel N-Dünger darf im Herbst auf nordrhein-westfälischen Feldern ausgebracht werden? Die Landesregierung hat dazu jetzt klare Regeln vorgelegt.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.