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Produktion und Förderung

NRW will Abluftreinigung in Ställen per Erlass regeln

am Mittwoch, 24.10.2012 - 12:06 (Jetzt kommentieren)

Das Umweltministerium von NRW plant einen Erlass, der Abluftreinigungsanlagen bei Großställen vorschreibt. Landwirtschafts-, Umwelt- und kommunale Spitzenverbände sollen jetzt Stellung dazu nehmen.

Weiterhin soll der Erlass die Abdeckung von Anlagen zur Lagerung von Gülle sowie den Umgang mit der Bioaerosolproblematik regeln. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Nordrhein-Westfalen möchte die Belastungen rund um große Schweineställe verringern und ihre Akzeptanz in der Nachbarschaft erhöhen. "Große Ställe verursachen nicht nur Geruchsbelästigungen. Staub, Ammoniak und andere Schadstoffe belasten die Anwohner und die Umwelt. Sie sollen jetzt besser geschützt werden“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. Von Tierhaltungsbetrieben könnten Pilze, Bakterien und Viren in die Luft gelangen und das Umfeld belasten. Resistenzen könnten ausgetragen werden. Remmel betonte: "Wir möchten, dass die Anlagen auf dem heutigen Stand der Technik sind. Große Ställe in der Nachbarschaft werden nur akzeptiert, wenn die Anwohner so gut wie möglich geschützt werden."
 
Wie auch in anderen Regionen mit intensiver Tierhaltung geplant, sollen mit dem Erlass in NRW die zuständigen Behörden in den Kommunen verpflichtet werden, in den Genehmigungen von großen Schweinemastanlagen den Einbau von Abluftreinigungsanlagen festzuschreiben. Dort, wo dies bei bestehenden Anlagen technisch möglich ist, ist der Einbau einer Abluftreinigungsanlage nachträglich bis Ende 2013 anzuordnen. Dabei gilt eine Umsetzungsfrist von drei Jahren. Bei kleinen Anlagen mit weniger als 2.000 Mastschweinen und Anlagen zur Geflügelhaltung werden Abluftreinigungsanlagen dann gefordert, wenn durch den Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.

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