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Corona-Hilfen

Nur die Hälfte der Ferienhöfe kann staatliche Hilfe bekommen

Familie und Ziege auf einer Grünfläche
am Dienstag, 17.11.2020 - 14:14 (Jetzt kommentieren)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland (BAG) setzt sich für eine unbürokratische Auszahlung der Corona-Finanzhilfen ein – und kritisiert, dass nur die Hälfte der Ferienhöfe überhaupt antragsberechtigt sind.

In einem Schreiben an Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, fordert die BAG-Bundesvorsitzende Ute Mushardt, dass der Bund die Finanzhilfen schnell und unbürokratisch bereitstellt. Die Entschädigungen von 75 Prozent der entsprechenden Vorjahresumsätze seien noch für den November zugesichert worden.

Hälfte der Beherbergungsbetriebe von Hilfen ausgeschlossen

Nur etwa 50 Prozent der Ferienhöfe und landwirtschaftlichen Gastronomiebetriebe seien antragsberechtigt – nämlich alle Gewerbebetriebe.

Bei den anderen Betrieben handele es sich um haupterwerbliche Unternehmen, die über einen Betriebszweig zur Beherbergung verfügten, aus dem zwischen 25 und 50 Prozent des Gesamtumsatzes stamme.  Obwohl auch diese Betriebe Verluste durch das Beherbergungsverbot erlitten, könnten sie keine Ansprüche auf die staatlichen Hilfen geltend machen.  

Die betroffenen Unternehmen im Haupterwerb forderten von der Bundesregierung eine Hilfe für alle Betriebe, die sich nicht nach der Unternehmensform richtet.

Urlaub auf dem Land unter Corona-Bedingungen möglich

Mushardt brachte in ihrem Schreiben an den Parlamentarischen Staatssekretär zum Ausdruck, dass sie für das erneute Beherbergungsverbot nur begrenztes Verständnis aufbringen könne. Die Einschränkung der Mobilität sei zwar nachvollziehbar, jedoch hielten sich die Gastronomie- und Hotelleriebetriebe an alle Hygiene- und sonstigen Schutzvorschriften. Für das einseitige Herunterfahren der Branche habe die BAG-Vorsitzende kein Verständnis.

Schließlich seien Ferienwohnungen und -häuser auf dem Land besonders geeignet, um trotz der Hygienevorschriften – wie beispielsweise der Abstandsregel – Urlaub möglich zu machen. „Wir hoffen auf eine schnellstmögliche Wiedereröffnung der touristischen Vermietung, auch zur Stärkung des ländlichen Raumes“, so Mushardt.

Anstatt der Beherbergungsverbote sollten Tests eingeführt werden, wofür im ländlichen Raum mehr Kapazitäten geschaffen werden müssten.

Für die 10.000 deutschen Ferienhöfe beliefen sich während des Lockdowns zwischen März und Mai die monatlichen Umsatzverluste laut Mushardt auf durchschnittlich 10.057 Euro.

Mit Material von Agra Europe (AgE)

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