Viel schwerer wiegen nach Ansicht des DVT andere Aspekte. Die nun im LFGB umgesetzte Versicherungspflicht gilt nicht für Hersteller, die in anderen EU-Mitgliedstaaten produzieren, gleichwohl aber im deutschen Markt tätig sind. Damit wird eine wettbewerbliche Benachteiligung deutscher Futtermittelunternehmer im Sinne einer "Inländerdiskriminierung" geschaffen, die außerdem dem Schutzziel der Regelung diametral entgegensteht. Es ist mehr als unverständlich, dass 20 Jahre nach der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes immer noch solche nationalen Alleingänge Eingang in Rechtsetzungsvorhaben finden.
- Bald weniger Zusatzstoffe für Futtermittel erlaubt (23.03.2013) ...
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