
Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Dritte Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie anderer Vorschriften, das deren verpflichtende Einführung vorsieht. Der Deutsche Verband Tiernahrung e. V. (DVT) bezweifelt den Nutzen und die Sinnhaftigkeit der damit beschlossenen Pflichtversicherung für Mischfutterhersteller.
Zusatznutzen gesetzlicher Regelung begrenzt
Der DVT hält Produkthaftpflicht und Haftpflichtversicherungen für ein unverzichtbares und wichtiges Instrument zur Begrenzung wirtschaftlicher Risiken entlang der Produktionskette. Allein aus Gründen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht verfügen die Unternehmen in der Mischfutterindustrie bereits über eine Abdeckung, die bei DVT-Mitgliedern durch eine Versicherungslösung des Verbandes ergänzt wird. Daher ist der Zusatznutzen einer gesetzlichen Regelung begrenzt.
- Pflichtversicherung für Futtermittelhersteller kommt (22.03.2013) ...
Diskrimminierrung deutscher Futtermittelunternnehmen
Viel schwerer wiegen nach Ansicht des DVT andere Aspekte. Die nun im LFGB umgesetzte Versicherungspflicht gilt nicht für Hersteller, die in anderen EU-Mitgliedstaaten produzieren, gleichwohl aber im deutschen Markt tätig sind. Damit wird eine wettbewerbliche Benachteiligung deutscher Futtermittelunternehmer im Sinne einer "Inländerdiskriminierung" geschaffen, die außerdem dem Schutzziel der Regelung diametral entgegensteht. Es ist mehr als unverständlich, dass 20 Jahre nach der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes immer noch solche nationalen Alleingänge Eingang in Rechtsetzungsvorhaben finden.
- Bald weniger Zusatzstoffe für Futtermittel erlaubt (23.03.2013) ...
Gesamte Futtermittelkette einbeziehen
Ergebnisse des europäischen Schnellwarnsystems RASFF illustrieren die tatsächlichen Risiken: In den zurückliegenden zehn Jahren verzeichnet das System etwas mehr als 1.800 Einträge aller Art zu Futtermitteln. Davon gingen lediglich zehn Prozent auf Mischfutter und Vormischungen für Nutztiere zurück, während auf Ausgangserzeugnisse und Rohstoffe fast 70 Prozent entfielen. Aus dieser Produktgruppe, die nach dem Gesetzesentwurf keinen diesbezüglichen Verpflichtungen unterliegen soll, geht ein erheblicher Teil an den Mischfutterherstellern vorbei direkt in die Tierernährung. Eine Versicherungspflicht kann nur dann einen ernsthaften Beitrag zu mehr Futtermittelsicherheit leisten, wenn die gesamte Futtermittelkette einbezogen wird.
- 92 Prozent des Futters stammt aus Deutschland (22. März) ...
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