Hintergrund der Erhebung ist die im Jahr 2000 verabschiedete europäische Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie), bei der eine Obergrenze für
Ammoniak-Emissionen festgelegt wurde. Die für Deutschland festgelegte Obergrenze in Höhe von 550.000 Tonnen Ammoniak könnte nach aktuellen Prognosen verfehlt werden, weshalb von der EU-Kommission die Einleitung eines Klageverfahrens angedroht werde.
Der Berufsstand habe vor Verabschiedung der NEC-Richtlinie das Zustandekommen der Emissionshöchstgrenzen in Frage gestellt, hebt der RLV hervor. Zusammen mit dem Deutschen Bauernverband fordere man nach wie vor, die Vergleichbarkeit der Berichterstattung der Emissionsdaten und die für die einzelnen Mitgliedstaaten festgelegten Höchstgrenzen zu überprüfen. Anders als häufig dargestellt, hätten durch eine effizientere und emissionsmindernde Produktion seit 1990 die Ammoniak-Emissionen bereits um mehr als 23 Prozent gesenkt werden können, weitere Verbesserungen seien abzusehen.
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