Seit der letzten
Agrarreform sind Landwirte mit mehr als 15 Hektar Ackerfläche grundsätzlich verpflichtet,
fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitzustellen und auf diesen dem Klima- und Umweltschutz besonders förderliche Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden. Die Landwirte können selbst aus diesem Katalog auswählen. Nun hat das
Bundeslandwirtschaftsministerium erstmals Daten ausgewertet, die von den Ländern übermittelt wurden.
Insgesamt wurden laut BMEL 2015 auf 1,367 Millionen Hektar ökologische Vorrangflächen angemeldet. Die verschiedenen Arten werden angesichts ihrer unterschiedlichen ökologischen Wertigkeit mit verschiedenen Faktoren (0,3-2) gewichtet. Gewichtet nach den Anrechnungsfaktoren ergibt dies 690.900 Hektar.
Über 57 Prozent der gewichteten ökologischen Vorrangflächen entfallen auf produktive Flächennutzungen (Zwischenfrüchte und Grasuntersaaten, N-bindende Pflanzen, Flächen mit Niederwald im Kurzumtrieb, Aufforstungsflächen) und dementsprechend knapp 43 Prozent auf Flächen ohne produktive Nutzungen (brachliegende Flächen, streifenförmige Elemente, Landschaftselemente und Terrassen). Bundesagrarminister Christian Schmidt betonte in diesem Zusammenhang: "Beide Kategorien sind also für die Landwirte eminent wichtig, um die erwünschten Umweltleistungen zu erbringen."
So verteilen sich die
Greening-Maßnahmen 2015:
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