Für die Reduzierung der Milchmenge werden EU-weit 150 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt bereitgestellt. Es werden pro Kilogramm weniger produzierter Milch 14 Cent gewährt. Wie das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) Schleswig-Holstein schreibt, werden bei einer Überzeichnung dieses Budgets die beantragten Reduktionsmengen entsprechend anteilig gekürzt. Eine Mitteilung darüber soll vor Beginn des betreffenden Reduktionszeitraums erfolgen.
Die Antragstellung für den ersten vorgesehenen Reduktions- und somit Förderzeitraum (IV. Quartal 2016) hat Online über die HIT-Datenbank bis zum 21. September 2016, 12 Uhr (Ausschlussfrist) bei den bekannten Stellen des Landesamtes zu erfolgen.
Milchreduzierung: Fristen einhalten
Laut MELUR Schleswig-Holstein ist zu beachten, dass die Vorlage des unterschriebenen Antrages (Deckblatt mit sämtlichen Nachweisen wie Milchgeldabrechnungen, Meiereibescheinigungen) zur Einhaltung der Frist erforderlich ist.
Auf Grund der Kurzfristigkeit des Antragsverfahrens für die 1. Reduktionsperiode wird dringend empfohlen, schon frühzeitig diese Nachweise für die Antragstellung bereitzustellen bzw. zu beschaffen und den HIT-Zugang zu überprüfen.
Der Antrag auf Auszahlung ist nach der Beendigung des Reduktionszeitraums beim zuständigen LLUR zu stellen. Es ist beabsichtigt, auch dieses Antragsverfahren online zu stellen.
- Detaillierte Informationen zum Milchmengenreduktionsprogramm für Schleswig-Holstein finden Sie hier.
- Milcherzeuger aus Mecklenburg-Vorpommern können sich hier informieren.
- Wie das Verfahren in Baden-Württemberg organisiert ist, lesen Sie hier.
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