Die Experten räumen in dem Gutschaten ein, dass eine Regulierung des Anteilserwerbs in die Grundrechte der Berufsausübungsfreiheit und der Eigentumsfreiheit eingreife. Der Eingriff sei jedoch durch die mit der Gestaltung der Agrarstruktur verbundenen Gemeinwohlziele zu rechtfertigen.
Ausdrücklich betonen die Juristen die Notwendigkeit klarer politischer Zielstellungen. Die Länder, in deren Kompetenz mögliche Änderungen von gesetzlichen Vorschriften lägen, seien gefordert, ein agrarstrukturelles Leitbild zu formulieren. Nur solchen Entwicklungen auf dem Bodenmarkt, die diesem Leitbild zuwiderliefen, könne der Gesetzgeber versuchen entgegenzuwirken.
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Geregelt werden sollte der Anteilserwerb den Wissenschaftlern zufolge in einem Agrarstruktursicherungsgesetz. Gleichzeitig weisen Schmidt-De Caluwe und Lehmann darauf hin, dass eine Kontrolle von Anteilsverkäufen, die auf eine nicht akzeptable Konzentration landwirtschaftlicher Flächen abstellt, entsprechende Regelungen zur Verhinderung von unerwünschten Konzentrationsprozessen auf dem Bodenmarkt im Grundstückverkehrsgesetz und im Landpachtverkehrsgesetz erfordere.
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"Das ist doch mal eine gute Nachricht: Die Regulierung des Bodenmarktes ist weder grundgesetzwidrig noch verstößt sie gegen EU-Recht, wenn der landwirtschaftliche Pacht und Bodenmarkt aus den Fugen gerät und die Agrarstruktur für einen funktionierenden und lebenswerten ländlichen Raum zerstört wird", kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. das Ergebnis des Gutachtens.
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