
Das kann gefördert werden
Diese Voraussetzung müssen erfüllt sein
- Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Verbesserung der Produktqualität regionaler Erzeugnisse
- Sicherung vorhandener oder Schaffung neuer Arbeitsplätze in der regionalen Ernährungswirtschaft
- Verbesserung des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes
Die Anträge für die zweite Runde können bis 15. Oktober bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft gestellt werden.
- Subventionsbericht: Weniger Geld für den Agrarbereich (19. August) ...
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