Ab sofort können Tierhalter- und Erzeugerbetriebe im QS-System ohne zusätzliches Audit am Regionalfensterprogramm teilnehmen. Die Anerkennung von QS-Audits mit Regionalfenster-Kontrolle ermöglicht es den Tierhaltern und Erzeugerbetrieben, die nach Anforderungen der QS-Standards zertifiziert sind, in das Regionalfensterprogramm zu liefern. Doppel-Auditierungen werden vermieden.
Landwirte können sich bei ihrem Bündler melden und die Kontrolle der zusätzlichen Regionalfensteranforderungen im QS-Audit beantragen. Die Teilnahme am Regionalfensterprogramm ist für QS-Systempartner freiwillig. Sie hat keinen Einfluss auf die QS-Zertifizierung.
Packbetriebe für Obst und Gemüse sowie Schlacht- und oder Zerlegebetriebe, die das Regionalfenster nutzen und auch gleichzeitig Systempartner von QS sind, können im Rahmen der Regionalfenster-Gruppenzertifizierung die Erzeugerstufe über das QS-System auditieren lassen.
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