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Produktion und Förderung

Regionalfenster: Kein zusätzliches Audit bei QS nötig

am Mittwoch, 08.04.2015 - 16:50 (Jetzt kommentieren)

Betriebe können ab sofort ohne ein zusätzlichen Audit am Regionalfenster-Programm von QS teilnehmen.

Ab sofort können Tierhalter- und Erzeugerbetriebe im QS-System ohne zusätzliches Audit am Regionalfensterprogramm teilnehmen. Die Anerkennung von QS-Audits mit  Regionalfenster-Kontrolle ermöglicht es den Tierhaltern und Erzeugerbetrieben, die nach  Anforderungen der QS-Standards zertifiziert sind, in das Regionalfensterprogramm zu liefern. Doppel-Auditierungen werden vermieden.
 
Landwirte können sich bei ihrem Bündler melden und die Kontrolle der zusätzlichen Regionalfensteranforderungen im QS-Audit beantragen. Die Teilnahme am Regionalfensterprogramm ist für QS-Systempartner freiwillig. Sie hat keinen Einfluss auf die QS-Zertifizierung.
 
Packbetriebe für Obst und Gemüse sowie Schlacht- und oder Zerlegebetriebe, die das Regionalfenster nutzen und auch gleichzeitig Systempartner von QS sind, können im Rahmen der Regionalfenster-Gruppenzertifizierung die Erzeugerstufe über das QS-System auditieren lassen.

Keine Doppel-Auditierung erforderlich

Nach Aussage von Hermann Nienhoff, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH, sollen dadurch neue Absatzmöglichkeiten für die QS-zertifizierten Erzeugerbetriebe ohne zusätzliche Kosten oder eine Doppel-Auditierung eröffnet werden. Der Aufwand für die Teilnahme am Regionalfenster werde somit auf ein Mindestmaß begrenzt.

Bundesweit einheitliche Kennzeichnung

Das Regionalfenster ging 2014 als bundesweit einheitliche Kennzeichnung von regionalen Produkten auf der Grünen Woche an den Start. Nach Angaben von QS Qualität und Sicherheit GmbH hat sich seitdem die Anzahl an Produkten und Lizenznehmern sehr positiv entwickelt. Aktuell sind über 3.000 Produkte von mehr als 400 Lizenznehmern beim Trägerverein registriert.
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