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Steuer und Finanzen

Rentenbank wird von der Bankenabgabe ausgenommen

am Donnerstag, 04.11.2010 - 09:56 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die Landwirtschaftliche Rentenbank wird ebenso wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Förderbanken der Länder von der Bankenabgabe ausgenommen.

Das geht aus dem sogenannten Restrukturierungsgesetz hervor, das der Bundestag beschlossen hat. Damit hat die Koalition ihren ursprünglichen Gesetzentwurf in diesem Punkt doch noch geändert. Der für das Gesetz zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, Björn Sänger, nannte die Ausnahmen für die Rentenbank, die KfW und die landeseigenen Förderbanken "sowohl sachlich als auch logisch".

Bei den genannten Instituten zählten Risiken, die ohnehin staatlich gesichert seien, zum politischen Geschäftsauftrag, so der FDP-Politiker. Nicht zuletzt der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich im Vorfeld mit Nachdruck für eine Einbeziehung der Rentenbank in die Ausnahmeregelung eingesetzt und vor einer Belastung der investierenden Landwirte gewarnt.

Das Restrukturierungsgesetz regelt den Umgang mit künftigen Bankenkrisen. Neben der Bankenabgabe sieht das Gesetz unter anderem ein freiwilliges Sanierungsverfahren, die Verlängerung der Verjährungsfristen bei der Vorstandshaftung von Bankern sowie eine Begrenzung der Vergütungen von Mitarbeitern bei Banken vor, die Geld vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) oder aus dem Restrukturierungsfonds beziehen. (AgE)

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