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Ratgeber

Risikovorsorge: So sichern Sie sich richtig ab

am Freitag, 04.12.2015 - 11:45 (Jetzt kommentieren)

Um gut abgesichert zu sein, soll der Landwirt seine Versicherungsverträge regelmäßig prüfen. Vertragsabschlüsse sollten auf die individuelle Situation zugeschnitten sein. Worauf geachtet werden muss, lesen Sie hier.

Eine gründliche Vorsorgeanalyse vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages ist wichtig, um zu wissen, welche Versicherungen und in welchem Umfang für den Landwirt und seine Familie erforderlich sind. Wichtig ist auch, dass der Landwirt seine vorhandenen Versicherungen regelmäßig prüft, erklärt Hajo Rothe von der LWK Niedersachsen.

Jede versicherte Person erhält eine Mindestabsicherung. Das bedeutet jedoch auch, dass nicht alle Risiken umfassend abgedeckt sind. Eine Grundabsicherung bietet die gesetzliche Sozialversicherung zu der innerhalb der Landwirtschaft folgende Bereiche gehören: Alters-, Kranken-, Pflegekasse und Berufsgenossenschaft.

Diese Risiken gibt es

  • Arbeitsunfähigkeit,
  • gesundheitlicher Dauerschaden,
  • Pflegebedürftigkeit und
  • Tod zusammenfassen.

Die Ursachen für diese Risiken liegen in Arbeitsunfälle, Privatunfälle oder Krankheit.

Finanzieller Bedarf ist unterschiedlich hoch

Bei Versicherungsanalysen lässt sich feststellen, dass durch Arbeitsunfall oder privaten Unfall ausgelöste Schäden meistens besser abgesichert sind als Krankheitsschäden.

Wenn man bei der Ermittlung der Risikolücke für die einzelnen Familienmitglieder davon ausgeht, dass der Risikofall durch eine Krankheit entsteht und diese Lücke mit entsprechenden privaten Versicherungen schließt, so hat man auch die Ursachen Arbeitsunfall und Freizeitunfall ausreichend abgesichert.

Finanzielle Situation ermitteln

Bei der Ermittlung der finanziellen Situation nach einem Schadenfall unterscheidet man zwischen:

  1. einmaligen Einnahmen und Ausgaben
  2. laufenden Einnahmen und Ausgaben

Einmalige Einnahmen entstehen durch den Verkauf von Flächen, Gebäuden und Inventar, von denen dann einmalige Ausgaben, wie zum Beispiel die Ablösung der bestehenden Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Steuern und Privathauskauf abgezogen werden müssen.

Entsteht bei der Verrechnung ein Fehlbetrag, so ist diese Lücke durch private Versicherungen zu schließen. Ergibt sich ein Überschuss, kann dieser Überschuss unter Umständen zusätzlich verwendet werden um laufende Ausgaben zu bestreiten.

Erbrechtliche Situation entscheidet auch

Ob der Hof im Todesfall eines Betriebsleiters, als Vorsorgequelle genutzt werden kann, entscheidet auch die erbrechtliche Situation in der Familie. War der Mann der Pächter des Hofes und die Schwiegereltern noch Eigentümer des Betriebes, kann die Ehegattin den Betrieb kaum als Vorsorgequelle für sich und die Kinder nutzen. Gleiches gilt, wenn im Hofübergabevertrag eine Rückübertragungsklausel für den Fall getroffen wurde, dass der Hofübernehmer vor dem Hofübergeber verstirbt.

Vermögen als Vorsorge nutzen

Im Einzelfall können auch Vermögensanlagen als Vorsorgequelle genutzt werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • Sparbücher
  • Bausparverträge
  • Pfandbriefe
  • Anleihen
  • Festgeld
  • Investmentfonds
  • Immobilien

Für die Bestreitung laufender Ausgaben nach einem Schadenfall können Kapitalerträge und Nettopacht- oder Nettomieteinnahmen herangezogen werden. Auch vorhandene Versicherungen - Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen - werden in die Kalkulation aufgenommen, sofern diese für die persönliche Absicherung geeignet sind.

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