Der Bauern- und Winzerverband
Rheinland-Pfalz Süd (BWV) und die EWR Netz GmbH haben den Rahmenvertrag abgeschlossen. Wie der BWV vergangene Woche in Mainz mitteilte, existierte bereits im Vorfeld eine entsprechende Vereinbarung zur Regelung der mit dem Bau und der Unterhaltung von Freileitungen und Erdkabeln verbundenen Entschädigungsfragen, der nun jedoch zeitgemäß angepasst wurde.
Die ab sofort geltende neue Rahmenvereinbarung umfasst nach Angaben des Verbandes die Entschädigung bei Inanspruchnahme genutzter Grundstücke durch Bau, Bestand und Unterhaltung von Freileitungen, Erdkabel und Masten von 20 kV einschließlich Kommunikationsleitungen.
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