Die Direktzahlungen leisteten "einen unmittelbaren Beitrag zur Herstellung gleichwertigerer Lebensverhältnisse im Bundesgebiet". Dazu zählten positive Effekte auf den Erhalt von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten, die Erhöhung der Liquidität, die auch anderen Wirtschaftsbereichen zugute komme, die Unterstützung von Investitionen in innovative Technik und Forschung sowie einen Beitrag zum Erhalt von Kaufkraft in ländlichen Regionen und somit zum Erhalt ländlicher Wirtschaftsstrukturen und Lebensräume.
Gleichzeitig bekräftigt das Agrarressort in dem Papier seine grundsätzliche Zustimmung zu einem Greening der Direktzahlungen, ohne dabei auf die EU-Vorschläge im Detail einzugehen. Durch "zielgerichtete und effiziente Greening-Maßnahmen" würde den Direktzahlungen künftig eine noch größere Bedeutung für die Erreichung von Umweltzielen in der EU zukommen.
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