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Produktion und Förderung

Saatgut: Nachbauerklärungen bis Ende Juni einreichen

am Dienstag, 12.04.2011 - 10:18 (Jetzt kommentieren)

Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltung beginnt Ende April mit dem Versand der Formulare zur Nachbauerklärungen für das Anbaujahr Herbst 2010/Frühjahr 2011.

Die Angaben zum Nachbau können Landwirte per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 30. Juni 2011 einreichen. Der begleitende Nachbauratgeber enthält neben Erläuterungen zur Nachbauerklärung Wissenswertes über die Bedeutung der Pflanzenzüchtung für die Landwirtschaft.
 
Landwirte unterstützen durch den Beitrag von Nachbaugebühren eine vielfältige sowie wettbewerbsstarke Pflanzenzüchtung und zeigen sich solidarisch mit den Berufskollegen - darauf weist die Saatgut-Treuhandverwaltung hin. Um auch künftig den Züchtungsfortschritt garantieren zu können und die langjährigen Aufwendungen für die Entwicklungen neuer Sorten zu refinanzieren, bittet sie Landwirte, die Nachbaugebühren zu entrichten.

Nachbaugebühren: Seit 1994 im Sortenschutzrecht verankert

Nachbaugebühren sind in der 1994 erlassenen EU-Sortenschutzverordnung und im deutschen Sortenschutzrecht verankert. Um das Verfahren zur Erhebung, Erfassung und Verrechnung des Nachbaus möglichst einfach zu gestalten, haben die Züchter die Treuhandverwaltung mit der Abwicklung beauftragt.
 
Für Fragen und weitere Informationen steht das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228-96943160 zur Verfügung. 

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