Landwirte haben durch ihren Berufsabschluss oder eine extra Prüfung die Sachkunde zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erworben. Nach der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes ist jetzt ein Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich. Wer die Sachkunde bereits erworben hat, kann die Karte bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde unter Vorlage des Prüfungszeugnisses beantragen. Online kann der Antrag hier gestellt werden:
www.pflanzenschutz-skn.de
Aber Achtung: Es gilt eine Frist. So genannte Altsachkundige, di bis zum 26. Mai 2015 noch keinen Antrag gestellt haben, verlieren ihre Sachkunde Ende 2015 und müssen sich erneut einer Prüfung unterziehen.
Sachkundigen, die nach neuem Recht die Qualifikation erwerben, wird der Scheckkartenausweis nicht automatisch ausgestellt. Ein Antrag auf Ausstellung der Karte ist auch hier erforderlich.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.