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Produktion und Förderung

Sachkundenachweis Pflanzenschutz rechtzeitig erneuern

am Donnerstag, 23.10.2014 - 07:29 (Jetzt kommentieren)

Wer beruflich mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hat, braucht einen Sachkundenachweis. Wer diesen im Zuge seiner Berufsausbildung erworben hat, sollte ihn rechtzeitig erneuern - sonst wird eine neue Prüfung fällig.

Landwirte haben durch ihren Berufsabschluss oder eine extra Prüfung die Sachkunde zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erworben. Nach der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes ist jetzt ein Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich. Wer die Sachkunde bereits erworben hat, kann die Karte bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde unter Vorlage des Prüfungszeugnisses beantragen. Online kann der Antrag hier gestellt werden: www.pflanzenschutz-skn.de
 
Aber Achtung: Es gilt eine Frist. So genannte Altsachkundige, di bis zum 26. Mai 2015 noch keinen Antrag gestellt haben, verlieren ihre Sachkunde Ende 2015 und müssen sich erneut einer Prüfung unterziehen.
 
Sachkundigen, die nach neuem Recht die Qualifikation erwerben, wird der Scheckkartenausweis nicht automatisch ausgestellt. Ein Antrag auf Ausstellung der Karte ist auch hier erforderlich.

Sachkunde alle drei Jahre erneuern

Für alle gilt: Wer sachkundig im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes bleiben möchte, muss zukünftig regelmäßig innerhalb eines 3-Jahreszeitraums jeweils an einer amtlich anerkannten Fortbildung teilnehmen.
 
Für Altsachkundige tickt auch hier die Uhr. Der erste Fortbildungszeitraum läuft noch 2014 und 2015. Dann folgt der Zeitraum 2016 bis 2018 usw. Die Fortbildung dauert mindestens vier Stunden und muss Inhalte nach Anhang I der EU-Rahmenrichtlinie 2009/128 EG behandeln. Eine Prüfung am Ende ist nicht erforderlich.
 
Eine Reihe von DEULA-Bildungszentren bieten diese Fortbildungsmaßnahme an. Weitere Informationen gibt es beim Bundesverband DEULA, Telefon 04488-830150.
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