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Produktion und Förderung

Sachsen-Anhalt: So sieht die neue Förderperiode aus

am Dienstag, 05.08.2014 - 09:37 (Jetzt kommentieren)

Magdeburg - Sachsen-Anhalt will in der Förderperiode 2014 bis 2020 statt einer "0815-Förderung Geld für nachhaltige, umweltschonende und tiergerechte Investitionen" bereitstellen.

Nicht für jede Investition können Landwirte in Sachsen-Anhalt in der neuen EU-Förderperiode (2014 bis 2020) mit Zuschüssen rechnen. Darauf hat Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens hingewiesen: "Gefördert werden Investitionen von Landwirten nur dann, wenn sie besondere Anforderungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. Bei Investitionen im Tierbereich müssen die Landwirt Forderungen an eine tiergerechte Haltung erfüllen. Die sind genau festgelegt. Geht ein Landwirt noch darüber hinaus, dann werden wir dies mit einem höheren Zuschuss unterstützen. "
 
Mit dieser Ausrichtung will Aeikens gesellschaftlichen Ansprüchen an die Landwirtschaft Rechnung tragen. Es gehe beim Agrarinvestitionsförderprogramm schließlich um den Einsatz öffentlicher Mittel.

Geld für neue Ställe an strengere Vorschriften gekoppelt

Insgesamt stehen für die neue Förderperiode etwa 46 Millionen Euro europäische und nationale Mittel zur Verfügung. Sachsen-Anhalt setzt dabei nach Ministeriumsangaben auf folgende Kriterien:
  • Die Berücksichtigung des Verbraucher- und Umweltschutzes oder des Klimaschutzes ist in mindestens einem Bereich vom antragstellenden Unternehmen nachzuweisen
  • Es werden nur Unternehmen mit entsprechender Bodenbindung gefördert und
  • Investitionen im Bereich der Tierhaltung müssen den baulichen und technischen Anforderungen für den Tierschutz bei Stallbauten entsprechen.
Die "besonders tiergerechte Haltung" soll sich baulich und technisch am Rahmenplan der GAK (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) orientieren. Die Anforderungen an die Stallbauten nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogrammes liegen dabei oberhalb der Anforderungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung.

Größenbegrenzung und kein Geld für außerlandwirtschaftliche Investoren

Nichtlandwirtschaftliche Investoren will Sachsen-Anhalt von der Förderung ausschließen. Außerdem soll es eine Größenbegrenzung geben: Bei Unternehmen, die nach der europäischen Definition der Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen einen Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro aufweisen, ist davon auszugehen, dass Investitionen auch ohne eine öffentliche Förderung möglich sind, erklärt das Ministerium.
 
Die Richtline zum neuen Agrarinvestitionsförderprogramm soll nach einer Ressortabstimmung veröffentlicht werden. 
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