Landwirte können im kommenden Jahr entsprechende Flächen mit zwei Codes im Sammelantrag kennzeichnen: Der "Nutzungscode 176" gilt für Mais mit
Bejagungsschneise auf einer aus der Produktion genommenen Fläche, die im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten wird. Gemeint sind Brachestreifen im Mais, die entweder sich selbst überlassen oder zum Beispiel durch die Ansaat von artenreichen Blühmischungen angelegt werden.
Der "Nutzungscode 177" kennzeichnet Mais mit einer Bejagungsschneise, die mit einer anderen Kulturpflanze bebaut ist. Die Regelung gilt nur für Flächen, für die ausschließlich Betriebsprämien und keine sonstigen Förderungen, besonders Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden.
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