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Produktion und Förderung

Sachsen: Bejagungsschneisen ab sofort einfacher möglich

am Dienstag, 13.12.2011 - 06:51 (Jetzt kommentieren)

Dresden - Der Freistaat Sachsen erleichtert ab sofort die Beantragung der Betriebsprämie für Maisflächen mit Jagdschneisen.

Landwirte können im kommenden Jahr entsprechende Flächen mit zwei Codes im Sammelantrag kennzeichnen: Der "Nutzungscode 176" gilt für Mais mit Bejagungsschneise auf einer aus der Produktion genommenen Fläche, die im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten wird. Gemeint sind Brachestreifen im Mais, die entweder sich selbst überlassen oder zum Beispiel durch die Ansaat von artenreichen Blühmischungen angelegt werden.
 
Der "Nutzungscode 177" kennzeichnet Mais mit einer Bejagungsschneise, die mit einer anderen Kulturpflanze bebaut ist. Die Regelung gilt nur für Flächen, für die ausschließlich Betriebsprämien und keine sonstigen Förderungen, besonders Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden.

Unbürokratische Lösung

Landwirte müssen die Jagdschneisen im Mais künftig nicht mehr gesondert in den Anträgen auf Agrarförderung ausweisen. Bisher mussten diese Jagdschneisen pro Feld mindestens 0,3 Hektar groß und extra aufgeführt sein. "Mit dieser Vereinfachung kommen wir einerseits den Landwirten entgegen", sagt Staatsminister Frank Kupfer. "Und wir verbessern andererseits die Möglichkeiten der Bejagung des Schwarzwildes, was wiederum die Schäden bei den Landwirten reduziert."

Zusammenarbeit gefragt

Der Minister betont jedoch, dass die Regelung zu den Jagdstreifen nur ein Schritt auf dem Weg hin zu einer effektiveren Schwarzwildjagd ist. "Um die Bejagung der zunehmenden Schwarzwildbestände zu verbessern und damit Schwarzwildschäden maßgeblich zu verringern, müssen alle Beteiligten vor Ort zusammenarbeiten. Dazu gehört auch die rechtzeitige Planung der Anlage der Jagdschneisen." Für die effektivere Bejagung des Schwarzwildes sei außerdem die Kooperation beim Aufstellen von Jagdeinrichtungen oder bei der Bekanntgabe von Ernteterminen hilfreich.

Ernte eines Teils des Pflanzenbestandes

Neben der Anwendung der Nutzungscodes für Mais mit Bejagungsschneisen gibt es wie bisher auch weiterhin die Möglichkeit, Bejagungsschneisen durch die vorzeitige Ernte eines Teils des Pflanzenbestandes anzulegen. In diesen Fällen ist die Fläche weiterhin als Mais im Antrag auf Agrarförderung zu beantragen, die neuen Nutzungscodes werden dafür nicht benötigt.

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