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Produktion und Förderung

Sachsen: Betriebsprämien 2013 werden ausbezahlt

am Samstag, 21.12.2013 - 11:00 (Jetzt kommentieren)

Dresden - Sachsens Landwirte erhalten in den kommenden Tagen ihre Betriebsprämien für das Jahr 2013. Insgesamt werden 277 Millionen Euro an 7.182 Betriebe ausgezahlt.

In den kommenden Tagen erhalten die sächsischen Landwirte ihre Betriebsprämien für das Jahr 2013. Insgesamt werden 277 Millionen Euro an 7.182 Betriebe ausgezahlt. Die Betriebsprämien werden als Direktzahlungen ausschließlich von der EU finanziert. Die Unterstützung erhalten Landwirte für die Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Flächen bei gleichzeitiger Einhaltung hoher gesetzlicher Umwelt- und Tierschutzstandards.
 
"Auf jedem Hektar erbringen die Landwirte Leistungen für Umwelt, Naturschutz und Klima. Landwirtschaft in Europa ist mehr als die Produktion von Lebensmitteln. Sie erhält unsere Kulturlandschaft und stärkt den ländlichen Raum. Diese Arbeit kommt der gesamten Gesellschaft zu Gute, deshalb wird sie zu Recht vergütet", so Landwirtschaftsminister Frank Kupfer.
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Leistungen für Gemeinwohl werden ebenfalls honoriert

Neben den Betriebsprämien haben Sachsens Landwirte eine Reihe weiterer Zahlungen erhalten, mit denen besondere Umweltleistungen honoriert beziehungsweise Nachteile ausgeglichen werden. So wurden bereits Ende Oktober an 2.552 Betriebe insgesamt 16,3 Millionen Euro als Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete gezahlt.
 
452 ökologisch wirtschaftende Betriebe erhielten für ihre besondere Landbewirtschaftungsform insgesamt weitere sieben Millionen Euro. 144 Teichwirten wurden ihre Mehraufwendungen für erbrachte Umweltleistungen bei der naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung und Teichpflege mit 2,1 Millionen Euro ausgeglichen.
 
Für Maßnahmen der naturschutzgerechten Flächenbewirtschaftung und Biotoppflege konnten 2,75 Millionen Euro an 505 Flächenbewirtschafter ausgezahlt werden. Weitere 1,16 Millionen Euro gingen an 986 Antragsteller als Ausgleich für das Neuanpflanzen von Wald, überwiegend auf zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Finanzmittel für die Unterstützung der genannten Maßnahmen wurden von der EU, vom Bund und vom Freistaat Sachsen bereitgestellt.
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