Mit der gestern von der Landesregierung verabschiedeten Förderrichtlinie "Hochwasserschäden 2013" sind die finanziellen Hilfen für vom Juni-Hochwasser betroffene Unternehmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie des Gartenbaus neu geregelt. Der Zuschuss zur Schadensbeseitigung bei Unternehmen beträgt nach der neuen Richtlinie 80 Prozent der Gesamtschäden. Bei bereits eingereichten Anträgen auf finanzielle Hilfen werden die neuen Entschädigungssätze berücksichtigt.
"Bisher sind bei der Sächsischen Aufbaubank nur wenige Anträge auf Förderung gestellt worden. Nun haben die Betriebe aber Klarheit über die endgültigen Förderkonditionen. Ich hoffe, dass die Anträge nun zügig gestellt werden und dass der nachhaltige Wiederaufbau schnell vorankommt", so Staatsminister Frank Kupfer.
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