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Produktion und Förderung

Saisonarbeitskräfte sollen aus Drittländern kommen dürfen

am Donnerstag, 09.05.2013 - 14:59 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Der Bundesrat will, dass auch Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten in der Land- und Forstwirtschaft arbeiten dürfen. Geplante Beschränkungen lehnt die Länderkammer ab.

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten in der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland arbeiten können. Vorausgegangen war ein Verordnungsentwurf des Bundeskabinetts zur Veränderung des Ausländerbeschäftigungsrechts. Darin waren Beschränkungen vorgesehen.
 
Die Länderkammer will die geltende Regelung in der Beschäftigungsverordnung erhalten. Voraussetzung für eine Beschäftigung von Personen außerhalb der EU ist unter anderem eine Absprache zwischen den Arbeitsverwaltungen der Länder.

Arbeitsministerium: EU-Potential reicht aus

In dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Verordnungsentwurf ist eine Abschaffung der Regelung vorgesehen, weil das auf dem EU-Arbeitsmarkt vorhandene Potenzial groß genug sei und daher keine Drittstaatsangehörigen für gering qualifizierte Tätigkeiten zugelassen werden sollten.
  • Saisonarbeitskräfte: Einheitliche Entlohnung (13. März) ...
  • Tarifverhandlungen: Löhne sollen in zwei Stufen wachsen (1. Februar) ...

Verbände und Bundesrat: Auf Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten angewiesen

Anders sehen das der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA). In der Vergangenheit habe es an Saisonarbeitskräften gemangelt. Auch nach Ansicht des Bundesrats ist man hierzulande "vor allem im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zeitweise auch auf Saisonarbeiterinnen und -arbeiter aus Nicht-EU-Ländern angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf decken zu können".
 
Das Bundeskabinett muss der vom Bundesrat vorgeschlagenen Beibehaltung der Regelung für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten noch zustimmen. 

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