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Produktion und Förderung

Saisonarbeitskräfte: Einheitliche Entlohnung

am Mittwoch, 13.03.2013 - 10:46 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Mit einer neuen Tarifregelung ist es erstmals gelungen, eine einheitliche Entlohnung für Saisonarbeitskräfte im gesamten Bundesgebiet festzulegen.

Symboldbild Erntehilfer
Martin Empl, Vorsitzender des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA) hat im Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) die Tarifeinigung für die Landwirtschaft erläutert, die der GLFA und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am 31. Januar 2013 beschlossen haben.
 
 
 
Mit der sogenannten Bundesempfehlung sei es erstmals gelungen, für den Bereich Saisonarbeitskräfte mittelfristig im gesamten Bundesgebiet eine einheitliche Entlohnung festzulegen.
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Landarbeitertarifverträge werden angehoben

Angesicht der anstehenden Bundestagwahlen in diesem Herbst geht Empl davon aus, dass die nächste Bundesregierung die Tarifautonomie der Beteiligten anerkennt und damit bestehende Tarifverträge weiterhin zur Anwendung kommen. Es kann nicht richtig sein, wenn die Politik zwischen den Tarifvertragsparteien freiwillig abgeschlossene Vereinbarungen durch ein Diktat für null und nichtig erklärt, machte Empl deutlich.
Die Bundesempfehlung sieht vor, so der GLFA, dass die Löhne und Gehälter der regionalen Landarbeitertarifverträge ab 1. März 2013 um 3,7 Prozent und ab 1. Juli 2014 um weitere 2,8 Prozent angehoben werden. Die Laufzeit der Bundesempfehlung ende zum 30. Juni 2015. Die bisherige Bundesempfehlung endete am 31. Oktober 2012. Für die Monate November 2012 bis Februar 2013 sei eine Einmalzahlung in Höhe von 230,00 Euro brutto empfohlen worden. Insgesamt ergebe sich eine Laufzeit der Bundesempfehlung von 32 Monaten.
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Einheitliche unterste Lohngruppe für Saisonarbeitskräfte

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Bundesempfehlung ist die Aufnahme einer einheitlichen untersten Lohngruppe in die regionalen Flächentarifverträge, erklärt der GLFA. Diese Lohngruppe beziehe sich auf Arbeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erforderten und nach kurzer Einarbeitung ausgeübt werden könnten. Darunter fielen die "klassischen" Saisonarbeitskräfte. Vor dem Hintergrund der politischen Diskussion um einen Mindestlohn bzw. eine Lohnuntergrenze haben GLFA und IG BAU für diese unterste Lohngruppe jetzt Lohnhöhen vereinbart. Diese gelten bis zum Ende des Jahres 2018. Beginnend mit einem Bruttostundenlohn in Höhe von sieben Euro ab 1. Juli 2013 in den alten Bundesländern und ab 1. Juli 2014 mit 7,10 Euro in den neuen Bundesländern werde danach schrittweise ab 1. Dezember 2017 bundesweit eine einheitliche Lohnhöhe von 8,50 Euro erreicht.
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