Wenn für Intensivbetriebe die dargestellte Verlängerung der Arbeitszeit nicht ausreicht, gibt es noch die Möglichkeit, eine längere tägliche Arbeitszeit über das Gewerbeaufsichts
amt genehmigen zu lassen.
Für die Genehmigung ist die gesundheitliche Eignung der Arbeitnehmer festzustellen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies erfolgt in großen gewerblichen Betrieben üblicherweise durch einen Betriebsarzt in Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Beides haben landwirtschaftliche Betriebe nicht; man muss sich diese Leistung evtl. über den Hausarzt und einen Sachverständigen der Berufsgenossenschaft "einkaufen".
Innerhalb Bayern muss der Antrag an das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung Oberfranken in Coburg gestellt werden. Die Adresse:
Gewerbeaufsichtsamt Coburg,
Oberer Bürglass 34,
96450 Coburg
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