Finanzierung und Förderung sind bei der Umnutzung eng miteinander verzahnt. Das liegt an den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), denn darin ist oft beides verknüpft. Die Bank orientiert sich dabei stark an energetischen Standards. Da Energieeffizienz mittlerweile bei den meisten Neubauvorhaben, Umnutzungen und größeren Sanierungen eine Rolle spielt, werden die KfW-Angebote entsprechend häufig als zentraler Baustein zur Finanzierung genutzt.
Förderung über das KfW Programm
Für den Umbau eines nichtbeheizten Wirtschaftsgebäudes zu Wohnraum lässt sich das KfW Programm 153 "Energieeffizient Bauen" nutzen. Zum 1. April 2016 stellt die KfW ihr an Energieeffizienzkriterien ausgerichtetes System um, damit ändern sich Details. Interessant hierbei ist, dass die Höchstfinanzierungssumme von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit ansteigt. Baut ein Landwirt zum Beispiel seinen ehemaligen Stall zu drei Wohnungen aus, kann er dafür 300.000 Euro in Anspruch nehmen. Der Antrag ist direkt bei der KfW zu stellen.
Förderung von günstigem Wohnraum
Neben dem bundesweiten Angebot der KfW gibt es auch Finanzierungen, die vom Land Niedersachsen durch die NBank angeboten werden. Anders als die KfW wird der Schwerpunkt nicht auf das Thema Energieverbrauch gelegt, sondern darauf, günstigen Mietwohnraum für einkommensschwache Mieter zu schaffen. Wer also plant, durch die Umnutzung einfachen und günstigen Wohnraum zu errichten, für den bietet sich das Programm "Mietwohnungen und Ersatzbaumaßnahmen" an. Dabei darf seit Jahresbeginn die Immobilie auch vorher zur Unterbringung für Flüchtlinge genutzt worden sein, indem sie an die Kommune vermietet war. Der maximale Kreditbetrag orientiert sich an den Investitionskosten und entspricht etwa 2/3 dessen.
Fördermittel über die Maßnahme Dorfentwicklung
Direkte Fördermittel gibt es für "die Umnutzung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe für Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeit-, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke". Sie können in Niedersachsen über die Maßnahme "Dorfentwicklung" im Rahmen der Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE-Förderung) genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das entsprechende Dorf in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen ist. Einen Überblick, welche Dörfer sich in dem Programm befinden, finden Sie hier.
Finanzierung über die Hausbank
Neben diesen Angeboten besteht natürlich auch die Möglichkeit, das Vorhaben ohne entsprechende Programme über die Hausbank zu finanzieren. Diese sollte nicht nur dann Baustein zur Finanzierung sein, wenn die oben genannten Möglichkeiten nicht zum Tragen kommen. Denn während die Förderkredite Produkte "von der Stange" sind, die fest definierte Eigenschaften haben, lassen sich die Komponenten einer Hausbankfinanzierung flexibler und individueller gestalten, zum Beispiel mit einer Sondertilgungsoption.
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