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Produktion und Förderung

Schleswig-Holstein: Meldepflicht für Wirtschaftsdünger beschlossen

am Freitag, 29.05.2015 - 12:24 (Jetzt kommentieren)

Kiel - Das Agrarministerium Schleswig-Holstein führt nun die elektronische Meldepflicht für Wirtschaftsdünger bei überbetrieblicher Abgabe und Verwertung ein.

Mit einer Meldepflicht für Wirtschaftsdünger will das Landwirtschafts-und Umweltministerium mehr Transparenz in die Nährstoffströme bringen. So soll bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eine Datenbank eingerichtet werden, in die alle landwirtschaftlichen Betriebe, die jährlich mehr als 200 Tonnen Frischmasse an Wirtschaftsdünger auf andere Betriebe verbringen, dies vermelden. Die Verordnung ist gestern offiziell in Kraft getreten.

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Habeck drängt auf Hoftorbilanz

"Damit erhalten wir endlich einen Überblick über die Wirtschaftsdüngerströme in Schleswig-Holstein. Das bringt etwas Transparenz in die Problematik von zu hohem Gülleaufkommen. Noch besser wäre eine Hoftorbilanz, die die Nährstoffbilanz pro Betrieb misst", sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck zum Beschluss. "Letztlich ist all das Aufzeichnen aber nur eine Vorstufe. Wir haben in einer Reihe von Regionen des Landes teils sehr hohe Nährstoffüberschüsse, mit negativen Folgen für oberflächennahe Gewässer, Grundwasser und Küstengewässer. Deshalb müssen wir die Nährstoffeinträge weiter reduzieren."
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