Wie aus Regierungskreisen zu erfahren war, will man mit verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten insbesondere kleineren Betrieben entgegenkommen, für die die derzeitige Regelung besonders problematisch ist. Dies gilt beispielsweise für Winzer mit Steilhanglage. Eine Vervierfachung des Rückbehalts im Weinbau von 0,5 ha auf 2 ha würde den Überlegungen zufolge einem Großteil der betroffenen Winzer eine Weiterbewirtschaftung ermöglichen, ohne die Voraussetzungen für den Rentenbezug in Frage zu stellen.
Ähnliches gelte für Landwirte mit Waldflächen, wenn der Rückbehalt für "Bauernwald" von 19 ha auf 75 ha anstiege. Von der in die Diskussion gebrachten Teilrente versprechen sich die Experten bessere Bedingungen für einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in die Rente. Sie verweisen darauf, dass durch die Begrenzung auf 16 ha in den meisten Fällen eine Verkleinerung erforderlich wäre.
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