Das Niedersächsische Agrarministerium zahlt Tierhaltern zukünftig Prämien für Tierwohlmaßnahmen wie den Verzicht auf ein Schwanzkürzen bei Schweinen. Wenn mindestens 70 Prozent der Tiere unversehrte Schwänze haben, erhält der Tierhalter pro Schwein 16,50 Euro. Das heißt, bei 1.000 Schweinen müssen mindestens 700 Tiere während des gesamten Mastzeitraums ein intaktes Ringeschwänzchen aufweisen, dann erhält der Mäster die Prämie für alle 1.000 Schweine.
Die Förderung ist allerdings auf 1.000 Mastschweine pro Durchgang begrenzt. Ab 1. Juli können Schweine- und Legehennenhalter die Förderung der Tierwohlmaßnahmen beantragen.
- Streitpunkt Schwanzkupieren: Meyer und ISN werden sich einig
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