"Die klaren Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der baden-württembergischen Landwirte im deutsch-schweizerischen Zollgrenzgebiet müssen möglichst schnell beseitigt werden", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, heute in Singen (Landkreis Konstanz). Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seien schweizer Landwirte bei der Beurteilung von Pachtverträgen aufgrund des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz wie deutsche Landwirte zu behandeln.
Produkte gehen zollfrei in die Schweiz
Aufgrund des deutsch-schweizerischen Zollabkommens haben schweizer Landwirte die Möglichkeit, auf den Flächen im baden-württembergischen Grenzgebiet ihre erzeugten Produkte zollfrei in die Schweiz zu bringen und dort zu wesentlich höheren Preisen zu vermarkten. Dadurch seien sie in der Lage, auf dem Pacht- und Grundstücksmarkt Preise zu bezahlen, mit denen deutsche Landwirte nicht konkurrieren könnten. "Durch die aktuelle Rechtslage entstehen für unsere Landwirte deutliche Wettbewerbsnachteile. Hiergegen müssen wir vorgehen", betonte der Minister.
Kabinett reicht Gesetzesentwurf ein
Die durch das geplante Agrarstrukturverbesserungsgesetz bereitgestellten Instrumente umfassen im Wesentlichen:
- das Verbot einer Genehmigung zum Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks,
- die Erteilung der Genehmigung unter Auflagen und Bedingungen,
- die Beanstandung von Landpachtverträgen sowie die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das gemeinnützige Siedlungsunternehmen.
"Da das Bundesfinanzministerium eine Änderung des deutsch-schweizerischen Zollabkommens abgelehnt hat, werden wir im September dem Kabinett einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung und Einbringung in den Landtag zuleiten, der im Rahmen des geplanten Agrarstrukturverbesserungsgesetzes auch das Pachtproblem der baden-württembergischen Landwirtschaft im deutsch-schweizerischen Zollgrenzgebiet lösen soll", erklärte Minister Hauk abschließend. (pd)
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