So bekommen Großmaschinen eine Fahrerlaubnis
Vor dem Kauf einer großen Landmaschine, die die gesetzlichen Anforderungen überschreitet, sollte der Landwirt vorher bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde abklären, ob es eine Genehmigung für das Fahrzeug geben wird. (Fotos: Krauss, Vaupel)
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am Mittwoch, 05.08.2015 - 00:00
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Hermann Krauß/agrarheute
Mehr Leistung, breitere Geräte - der Trend zu großen Maschinen und Geräten ist ungebrochen. Das was die Technikfans
begeistert, kann mit Maßen oder Gewicht auf der Straße zum Problem werden.
(Foto: Hermann Krauss)
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Martin Vaupel
Vorbaumaß überschritten: Von Lenkradmitte bis zum Vorderkante des Anbaugerätes sollten
3,50 Meter eingehalten werden.
(Foto: Martin Vaupe)
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Martin Vaupel
Mit Kamerasystemen können Sichtfeldeinschränkungen ausgeglichen werden.
Auf diesem Bild sieht man eine Kamera, die in einen Fronttank für Dünger und Saatgut integriert wurde.
(Foto: Martin Vaupe)
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Martin Vaupel
Ein Spiegel an einem Frontanbaugerät: Nach der Spiegeleinstellung in die richtige Position soll sich der Fahrer bezüglich der Sichtverhältnisse sicher fühlen.
(Foto: Martin Vaupe)
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Martin Vaupel
Bei Überschreitung der Einzelfahrzeuglänge von 12 m ist eine Ausnahmegenehmigung
und eine Erlaubnis für die Straßenfahrt erforderlich.
(Foto: Martin Vaupe)
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Martin Vaupel
Die Fahrzeugbreite darf bei der Ausstattung mit Breitreifen drei m betragen.
Der Fahrzeugaufbau darf nur 2,55 m breit sein.
(Foto: Martin Vaupe)
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Martin Vaupel
Die Transportbreite von angehängten oder angebauten Arbeitsgeräten darf ohne Genehmigung drei m nicht übersteigen.
Ab 2,75 m sind Warntafeln erforderlich.
(Foto: Martin Vaupe)
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