Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, seien die Details für die Verlängerung geeint und finalisiert. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe 3 Plus würden weitgehend beibehalten. Sie entsprachen bisher denen des ursprünglichen Programms der Überbrückungshilfe 3, das sich auf den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 bezieht und Ende Oktober ausläuft. Noch sind die Förderbedingungen und die neue Antragsfrist nicht veröffentlicht.
Für den Zeitraum von Juli bis September 2021 gelten für die Überbrückungshilfe 3 Plus folgende Förderbedingungen:
- Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch. Sie können eine gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.
- Es wird nicht mehr differenziert zwischen unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.
- Die Förderhöchstgrenze wurde von 200.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat angehoben.
- Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021. Sie werden jeweils einzeln betrachtet und mit den Umsatzzahlen 2019 verglichen.
- Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben.
Laut Bundesfinanzministerium wird das Programm zur Antragstellung derzeit noch angepasst. Danach könne die Beantragung über die Plattform für den verlängerten Zeitraum erfolgen.
Restart-Prämie in Überbrückungshilfe 3 Plus läuft aus
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums habe die Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Zeit von Juli bis September 2021 gilt, ihren Zweck erfüllt. Daher werde sie in der Verlängerung nicht mehr angeboten.
Mit der Restart-Prämie wollte die Bundesregierung den Übergang vom Lockdown bis zur Wiederöffnung für die Unternehmen erleichtern.
Bis Dezember 2021 könne aber der Eigenkapitalzuschuss von besonders stark und andauernd betroffenen Unternehmen genutzt werden.
Überbrückungshilfe 3: Wie hoch ist der Zuschuss?
Die konkrete Höhe der Zuschüsse der Überbrückungshilfe 3 Plus orientiert sich bisher am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.
- Bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent,
- bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent bis zu 60 Prozent und
- bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 100 Prozent
der förderfähigen Fixkosten gezahlt.
Für in der Zukunft liegende Fördermonate sind Umsatzschätzungen vorzunehmen. Die Entscheidung über die tatsächliche Höhe des Zuschusses erfolgt rückwirkend mit einer Schlussabrechnung. Bei Überzahlungen ist dieser Teil der Überbrückungshilfe zu erstatten; lief das Geschäft schlechter als erwartet, sind Nachzahlungen möglich.
Welche Fixkosten sind erstattungsfähig?
Zu den erstattungsfähigen Fixkosten zählen bisher Pachten, Tierfutter und Tierarztkosten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung etc.
Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden derzeit pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert.
Auch Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden.
Überbrückungshilfe 3 und 3 Plus: Jetzt Anträge online stellen
Die Antragsplattform wird noch aktualisiert und gilt bisher noch nicht für die neueste Verlängerung. Im Moment können hier noch Anträge für die Zeiträume von November 2020 bis Juni 2021 (Überbrückungshilfe 3) und von Juli bis November 2021 (Überbrückungshilfe 3 Plus) gestellt werden. Die Beantragung muss über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Buchprüfer erfolgen. Die Kosten dafür werden bezuschusst.
Überbrückungs-Hilfen kommen in der Landwirtschaft an
Die Corona-Hilfen kommen in der Landwirtschaft durchaus an. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. In ihrer Anfrage erkundigten sich die Grünen konkret nach den beantragten Hilfen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
- Danach beantragten in Sachsen bis zum 10. März dieses Jahres 22 Betriebe 371.150 Euro aus den Überbrückungshilfen 1 bis 3; davon wurden bisher 81,1 % ausgezahlt.
- In Mecklenburg-Vorpommern fragten 44 Unternehmen diese Hilfen nach; von den beantragten 1,06 Mio. Euro wurden 59,9 % gezahlt.
Die noch ausstehenden Zahlungen betreffen überwiegend Anträge auf Überbrückungshilfe 3.
Union will Schweinehalter in der Krise unterstützen
Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Gitta Connemann, hob hervor, dass die Überbrückungshilfe 3 auf die Situation landwirtschaftlicher Tierhalter zugeschnitten sei. Gerade Ferkelerzeuger und Schweinehalter erlebten die größte Krise seit Jahren. Die Sauenhalter zahlten bei jedem Ferkel drauf. Sie brauchten jetzt schnell unbürokratische Hilfen, die sie dank des erweiterten Fixkostenkatalogs nun erhalten könnten.
CDU-Agrarsprecher Albert Stegemann geht davon aus, dass das Angebot an Ferkeln aus Deutschland spätestens ab 2022 knapp werden wird. Darum unternehme die CDU/CSU-Bundestagsfraktion alles, um die Erzeugung von hochwertigem Schweinefleisch in Deutschland zu halten und einen Strukturbruch nach dem Krisenjahr 2020 zu verhindern, so Stegemann.
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