Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Steuertipp

So können Sie die Kosten für die Hofbefestigung sofort abziehen

Hoffläche
am Montag, 04.05.2020 - 09:30 (Jetzt kommentieren)

Baumaßnahmen auf der Hofstelle werden schnell ziemlich teuer. Hier erfahren Sie, wann Sie die Kosten sofort gewinnmindernd geltend machen dürfen und wann Sie diese über einen längeren Zeitraum verteilt abschreiben müssen.

Entscheidend ist der Unterschied zwischen Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten. "Erhaltungsaufwendungen sind Kosten, die für die Reparatur und Instandhaltung eines bereits bestehenden Gebäudes oder anderen Wirtschaftsguts entstehen", erklärt Steuerexpertin Rita Kuhn von Ecovis. "Sie lassen sich sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen."

Herstellungskosten dagegen sind Kosten, die entstehen, wenn ein Wirtschaftsgut (beispielsweise ein Stall) neu gebaut wird. Denn hier wird erstmalig etwas hergestellt. Diese Kosten müssen über die gesamte Nutzungsdauer des neu entstandenen Wirtschaftsguts abgeschrieben werden. Es gibt aber auch nachträgliche Herstellungskosten, nämlich wenn eine Erweiterung oder eine wesentliche Verbesserung erfolgt. Diese nachträglichen Herstellungskosten sind ebenfalls über einen längeren Zeitraum abzuschreiben.

Beispiel: Pflastern einer Hof-Freifläche

Als Beispiel führt die Steuerberaterin aus Schweinfurt einen konkreten Rechtsfall an: Ein Landwirt ließ eine abgenutzte, beschädigte Hof-Freifläche von einer Baufirma reparieren. Diese trug die vorher vorhandene Asphaltschicht ab und füllte die abgesackten Stellen auf. Schlussendlich pflasterte die Baufirma die Hof-Freifläche mit Pflastersteinen in H-Form. Der Landwirt wollte die Kosten für die Reparatur des Hofs als Erhaltungsaufwand in seiner Gewinnermittlung sofort in einer Summe abziehen.

Bei einer Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest: Die Kosten für die Hofbefestigung darf der Landwirt nicht sofort abziehen, denn sie führen zu aktivierungspflichtigen Herstellungskosten. Diese muss der Landwirt über einen Zeitraum von 19 Jahren verteilt abschreiben.

Das Finanzgericht Münster urteilte im Januar 2020: Die Hoffläche ist ein selbstständiges Wirtschaftsgut, das der Landwirt durch die Baumaßnahmen erweiterte und wesentlich verbesserte. Die Asphaltierung der Hoffläche führt daher zu Herstellungskosten, die über die Nutzungsdauer abzuschreiben sind. Diese Nutzungsdauer beträgt gemäß amtlicher AfA-Tabelle 19 Jahre, der Prozentsatz für die Abschreibung beläuft sich folglich auf 5,2 Prozent.

Das sollten Sie beachten

Rita Kuhns Steuertipp: Bei Reparaturkosten geht es regelmäßig um die Frage, ob sich diese sofort abziehen lassen. Erhält ein Landwirt bei einer Maßnahme nur den ordnungsgemäßen Zustand oder stellt ihn in zeitgemäßer Form wieder her, stellen die Kosten einen Sofortaufwand dar. "Die Abgrenzung ist in der Praxis schwierig. Sprechen Sie vor der Planung mit Ihrem Steuerberater, damit Sie nachher Diskussionen mit dem Finanzamt vermeiden", rät die Ecovis-Steuerberaterin

Mit Material von Ecovis

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...