Jeder fünfte deutsche Betrieb unter 100 ha stellt laut LWK Niedersachsen familienfremde Arbeitskräfte ein – eine deutliche Steigerung im Vergleich zu 2010. Bevor man einen neuen Mitarbeiter einstellt, müssen einige wichtige Punkte beachtet werden - auch um den Besten zu bekommen.
Anforderungsprofil definieren
Zunächst einmal muss sich der Landwirt genau überlegen, welche Aufgaben die neue Arbeitskraft übernehmen soll und wie viel Zeit die Arbeiten in Anspruch nehmen. Auch Projekte, die Mehrarbeit erfordern, sollten eingeplant werden. Es ist wichtig zu beachten, dass neue Mitarbeiter besonders am Anfang eventuell langsamer arbeiten als der Landwirt und bei Urlaub oder Krankheit wegfallen.
Stellenprofil und -anzeige
Dann kann das Stellenprofil erstellt werden, das den Arbeitsplatz und die Aufgabenbereiche des neuen Mitarbeiters beschreibt. Hier werden auch die Art des Beschäftigungsverhältnisses, der zeitliche Umfang und die Rahmenbedingungen, wie Lohn und Urlaub, geklärt. Nun muss auch entschieden werden, ob eine Fachkraft oder ein ungelernter Mitarbeiter eingestellt wird. Das hängt davon ab, welche Aufgaben übernommen werden sollen und wie hoch der Lohn ausfallen soll.
Aus dem Profil wird eine Stellenanzeige formuliert, die Informationen über den Betrieb und Auskunft über Aufgaben, Rahmenbedingungen und benötigten Eigenschaften und Qualifikationen des Bewerbers gibt. Außerdem sollte sie natürlich auch die Kontaktdaten des Betriebes enthalten. In der Anzeige dürfen Bewerber weder wegen ihres Geschlechts oder ihres Alters ausgeschlossen werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und muss unbedingt beachtet werden!
Die fertige Stellenanzeige kann über verschiedene Wege verbreitet werden. Beispielsweise bietet sich die Veröffentlichung im Internet auf der agrajo-Jobbörse, der Agrarjobbörse oder anderen Karriereportalen an, darüber hinaus auch in Zeitschriften, bei Tierärzten, Beratungsstellen oder mittels Mund-zu-Mund-Propaganda.
Bewerbungsprozess
Bewerbern sollte als Erstes eine Eingangsbestätigung versandt werden. Danach werden die Bewerbungen verglichen und passende Kandidaten zum Vorstellungsgespräch ins Büro eingeladen.
Im Gespräch sollte der Landwirt sich und seinen Betrieb kurz vorstellen um im Anschluss den Stellenanwärter sprechen lassen, um einen umfangreichen Eindruck von ihm zu bekommen.
Danach werden die Rahmenbedingungen der Stelle geklärt und Fragen vom Bewerber beantwortet. Erst nach dem Gespräch sollte der Landwirt dem Interessenten der Betrieb zeigen.
Wurde der beste Kandidat gefunden, ist vor der Einstellung eine Probezeit sinnvoll. Den anderen Bewerbern wird abgesagt und ihnen ihre Bewerbung zurückgeschickt.
Wichtige Regeln zur Einstellung
Zur Einstellung muss ein Arbeitsvertrag erstellt werden, der die Regeln und Pflichten beider Parteien regelt und Angaben zu
- Arbeitsinhalt,
- Arbeitszeit,
- Laufzeit und
- Kündigungsfrist
enthält. Stellt der Betrieb zum ersten Mal ein, muss bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragt werden. Außerdem muss eine Anmeldung des Mitarbeiters bei der Agentur für Arbeit, dem Finanzamt und der Sozialversicherung stattfinden, bei geringfügiger Entlohnung auch in der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft.
Am besten sollte sich Unterstützung des Steuerberaters oder der Arbeitgeberberatung geholt werden, um zukünftigen Streitfällen vorzubeugen und sich der gesetzlichen und tariflichen Vorschriften sicher zu sein.
Die richtige Einarbeitung
Eine geduldige und umfangreiche Einarbeitung ist essentiell für das spätere Arbeitsverhältnis. Der neue Mitarbeiter sollte nach der Einweisung einen eigenen Kompetenzbereich bekommen, in dem er Verantwortung übernehmen kann.
Es liegt an dem Landwirt, seinen Mitarbeiter an sich zu binden, jede zehnte Fachkraft wechselt innerhalb des ersten Jahres auf dem Betrieb ihre Stelle. Nur mit einem guten Arbeitsverhältnis wird das verhindert.
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