
Für neue Photovoltaikanlagen gibt es mehr Geld je eingespeister Kilowattstunde Solarstrom. Auch Anlagenbesitzer, die ihren gesamten Strom ins Netz einspeisen, bekommen jetzt mehr Geld. Unterschieden werden bei den Vergütungsregelungen künftig zwei Anlagentypen: PV-Anlagen mit Eigenverbrauch (Teileinspeiser) und PV-Anlagen, bei denen der gesamte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird (Volleinspeiser).
Außerdem ist jetzt auch ein Wechsel zwischen den Erlösmodellen möglich. Schaut man auf die Strompreise, ist auch eine andere Sache sonnenklar: Nicht nur die Einspeisung, sondern auch der Eigenverbrauch sind deutlich profitabler geworden.
Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30. Juli in Betrieb gegangen sind, erhalten 20 Jahre lang eine gleichbleibende Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Solarstrom. Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter 10 kWp installierter Leistung und Eigenstromnutzung wurde von 6,24 auf 8,2 Ct/kWh eingespeisten Solarstrom erhöht. Das ist fast ein Drittel mehr.
Anlagen bis 40 kW installierter Leistung erhalten für den über 10 kW hinausgehende Einspeisung statt 6,06 jetzt 7,1 Ct/kWh.
Und es gibt noch eine gute Nachricht: Die monatliche Verringerung der Vergütung (Degression) für Neuanlagen ist bis 2024 ausgesetzt. Danach wird sie halbjährlich um 1 % reduziert.
Die schlechte Nachricht: PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den bisherigen Vergütungssätzen.
Hohe Rendite auch beim Eigenverbrauch
in Betrieb genommen werden und die vor Inbetriebnahme dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Neben der Einspeisevergütung kommen natürlich erhebliche Kosteneinsparungen in Form deutlich geringerer Stromkosten hinzu. Je nach Anlagengröße kann der Solarstrom einen erheblichen Teil des Strombedarfs eines Haushalts decken.
Wer den größten Teil des selbst erzeugten Solarstroms selbst verbraucht, spart also beim Zukauf von immer teurerem Strom aus dem Netz. Auch stationäre Solarstromspeicher im Haus steigern den Anteil des selbst genutzten Solarstroms, indem er mittags gespeichert und abends verbraucht wird.
Zwar sind auch die PV-Anlagen aus verschiedenen Gründen in den letzten Monaten immer teurer geworden. Dennoch hat sich die Wirtschaftlichkeit beim Eigenverbrauch aufgrund der stark gestiegenen Stromkosten ebenfalls erhöht, rechnen Solarexperten vor.
Kleine Photovoltaikanlagen mit zehn Kilowatt installierter Leistung kosten im Schnitt rund 1.400 Euro netto pro Kilowatt, sagen die Energieexperten. Eine Kilowattstunde Solarstrom kostet demnach rund zwölf Cent, die Kilowattstunde vom Stromversoger dagegen im August 2022 bereits 46 Cent, sagt das Vergleichsportal Verivox.
Anfang 2021 lagen die Werte noch bei 10 Cent Erzeugungskosten und knapp 30 Cent Strompreis. Mit Solarstrom vom Dach versorgt man sich jetzt also immer profitabler. Steigen künftig die Strompreise weiter, wird der Eigenverbrauch immer lukrativer.
Wechsel zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung
Neben der Überschusseinspeisung ist auch eine Volleinspeisung möglich. Die Volleinspeisung rechnet sich vor allem dann, wenn nur ein kleiner Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt werden kann, wie etwa bei großen Anlagen.
Bei der Volleinspeisung erhält man dann für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung 13,4 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde, für Anlagen bis 40 Kilowatt 11,3 Cent pro Kilowattstunde, für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil. Eine Volleinspeisung ohne den ökonomisch attraktiven Eigenverbrauch lohnt sich nur, weil die Erzeugungskosten nach Experten-Berechnungen zwischen zehn und zwölf Cent pro Kilowattstunde liegen.
Neu ist jedoch: Nutzer können zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung wechseln. Anlageneigentümer müssen sich dann vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst verbrauchen wollen. Das macht Sinn, wenn der Hausverbrauch beispielsweise wegen der Anschaffung einer Wärmepumpe steigt oder wenn man sich ein E-Auto zulegt.
Netzbetreiber müssen ab 2025 zudem ein Portal zur Verfügung stellen, dass es Betreibern einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Außerdem werden Fristen vorgegeben, wie schnell Netzbetreiber Anfragen bearbeiten müssen. Zudem sollen Netzanfragen digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.
Für Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird außerdem die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Für diese Anlagen muss zudem ab 2023 kein Solar-Erzeugungszähler mehr eingebaut werden.
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