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Standortwahl

Stallbau: Darauf sollten Sie bei der Standortwahl achten

am Mittwoch, 06.07.2016 - 14:15 (Jetzt kommentieren)

Für den Stallneubau ist der geeignete Standort eine wichtige Voraussetzung. Bestehen klare Vorstellungen über Art und Umfang des geplanten Stalles, beginnt die Recherche.

Neben betrieblichen Aspekten und genehmigungsrechtlichen Erfordernissen sind die Standortfaktoren die wichtigsten Anforderungen beim Stallbau. Eine Standortrecherche, verbunden mit einem offenen Umgang mit der Nachbarschaft und Entscheidungsträgern, kann hilfreich sein.

Für die Auswahl eines geeigneten Standortes beziehungsweise zum Vergleich verschiedener Standortalternativen untereinander sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

  • Raumordnerische Vorgaben in der Region,
  • Bauplanungsrechtliche Situation in der Gemeinde,
  • Verfügbarkeit von Flächen (Eigentum oder Fremdeigentum),
  • Erschließung des Standortes,
  • Eignung für die Bebauung,
  • Ausreichende Abstände zu Wohngebäuden, empfindlichen Ökosystemen und Wald.

Planungsbüro und Gutachter zu Rate ziehen

Da für die Beurteilung eines Standortes hinsichtlich seiner Eignung für die Errichtung eines Stalles oftmals komplexe Planungsüberlegungen durchzuführen sind, die einen besonderen Sachverstand verlangen, kann die Einschaltung eines Planungsbüros sinnvoll sein.

Zudem hat es sich als hilfreich erwiesen, wenn bereits im Stadium der Standortsuche Gutachter dafür eingesetzt werden, frühzeitig mit der Gemeinde oder auch den Fachbehörden wie der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde oder auch den Immissionsschutzbehörden Kontakt aufzunehmen und mit ihnen die Eignung des ins Auge gefassten Standortes zu besprechen.

Unabhängig davon, ob ein bestimmter Standort bereits ins Auge gefasst wurde oder nicht, müssen zunächst einmal die übergeordneten raumordnerischen Vorgaben für das Gebiet geprüft werden, das für den Standort in Frage kommt. Hierzu sollten die Karten der überörtlichen Planungen, z.B. der Landes- und Regionalplanung gesichtet werden.

Genehmigungsbedingungen: Diese Fragen sind zu klären

Als Nächstes muss die bauplanungsrechtliche Einordnung des oder der möglichen Standorte und ihrer Umgebung auf Ebene der Gemeinde geklärt werden. Informationen dazu sind auf dem Bauamt der Gemeinde zu erhalten.

In Bezug auf die Genehmigungsbedingungen sind folgende Fragen im Vorfeld zu klären:

  • Liegt ein gültiger Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan vor?
  • Wenn ein Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan vorliegt, in welchem Gebiet nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) befinden sich die benachbarten Nutzungen (Wohngebiet – WR/WA, Mischgebiet – MI, Dorfgebiet – MD, Gewerbegebiet – GE oder Industriegebiet – GI)?
  • Grenzen die Nutzungen an den Außenbereich? Für Wohnhäuser im Außenbereich und in Dorfgebieten oder Wohnhäuser, die an den Außenbereich angrenzen, sind höhere Geruchsbelastungen und kleinere Abstände möglich als bei Wohnhäusern in reinen und allgemeinen Wohngebieten (WR/WA).
  • Wenn kein Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan vorliegt, wie und durch welche anderen Nutzungen ist das Gebiet geprägt? Gibt es dort landwirtschaftliche Betriebe im Neben- oder Vollerwerb, wodurch das Gebiet wie ein Dorfgebiet zu beurteilen ist?
  • Befindet sich der geplante Standort des Bauvorhabens in Ortslage (sogenannter Innenbereich) und gibt es einen Bebauungsplan? In welchem Gebiet nach Baunutzungsverordnung befindet er sich? Oder befindet sich der Standort außerhalb der Ortslage im Außenbereich?

Wenn Ihnen das Grundstück nicht gehört

Wenn sich das für den Stallbau ins Auge gefasste Grundstück nicht im Eigentum des Bauherrn befindet, ist mit dem Eigentümer ein Gespräch über die grundsätzliche Bereitschaft zur Veräußerung der Fläche sowie über die finanziellen Rahmenbedingungen zu führen.

In diesem Zusammenhang ist es dann auch sinnvoll, eine notarielle Kaufoption abzuschließen, die bei Genehmigung des Vorhabens in einen notariellen Kaufvertrag überführt wird.

Den gesamten ausführlichen Text finden Sie in der Land&Forst (Ausgabe 15/2016) ...

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