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Finanzen

Steueränderungen: Das sollten Landwirte nicht übersehen

am Donnerstag, 21.01.2016 - 13:45 (Jetzt kommentieren)

Das vergangene Jahr hat ein paar Steueränderungen, aber auch Bürokratieentlastungen mit sich gebracht. Diese Änderungen betreffen Land- und Forstwirte.

Investitionen steuerlich absetzen

Landwirte können jetzt geplante Investitionen steuerlich einfacher vorab geltend machen. Bislang mussten zur steuerlichen Anerkennung des sogenannten Investitionsabzugsbetrages für geplante Betriebsinvestitionen die:

  • voraussichtliche Höhe der Kosten,
  • die konkrete Funktion des anzuschaffenden Wirtschaftsguts und eine
  • ernsthafte Investitionsabsicht dargelegt werden.

Ab sofort reicht es den Finanzämtern, wenn der in späteren Jahren zu investierende Betrag dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung elektronisch übermittelt wird. Nicht mehr erforderlich ist die Angabe, was angeschafft werden soll.

Bodenkauf im Ausland steuerbegünstigt

Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden können ab sofort steuerbegünstigt auch in Bodenkäufe außerhalb Deutschlands verwendet werden. Bislang unterblieb eine Gewinnbesteuerung aus Grundstücksgeschäften unter bestimmten Voraussetzungen nur dann, wenn die Gewinne wieder in Grund und Boden innerhalb Deutschlands investiert wurden. Dies hatte der Europäische Gerichtshof für europarechtswidrig erklärt. Nunmehr kann die Steuer aus dem Gewinn eines Verkaufs von Grund bei einer geplanten Investition im EU/EWR-Ausland gestundet und über einen Zeitraum von fünf Jahren entrichtet werden.

Änderung bei Grunderwerbssteuer

Auch bei der Grunderwerbsteuer hat es eine Änderung gegeben: So wurden die Regelungen zur so genannten Ersatzbemessungsgrundlage geändert. Diese kommt immer dann zur Anwendung, wenn beim Immobiliengeschäften kein Verkaufspreis ermittelt werden kann, etwa weil er nicht vereinbart wurde oder Grund und Boden im Rahmen von Firmenverkäufen übertragen wurde. Dabei wird ein pauschaler Wert ermittelt, der neuerdings zu realitätsgerechteren, höheren Werten und damit auch höheren Steuern führt.

Buchführungspflicht-Grenze angehoben

Zum Jahreswechsel wurden zur Bürokratieentlastung kleiner und mittlerer Unternehmen zudem die Buchführungspflichtgrenzen angehoben: Betriebe mit weniger als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn unterliegen nunmehr nicht mehr der Buchführungspflicht.

Einkommenssteuer: Mehr Geld für Kinder

Steuerliche Entlastungen bringen schließlich einige Änderungen bei der Einkommensteuer: Zum 1. Januar 2016 stiegen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum von Kindern bei der Einkommensteuer leicht an. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und das Kindergeld wurden angehoben. Geringfügige Entlastungen ergeben sich durch die Anpassung des Einkommensteuertarifs.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde nicht zum Jahresende 2015 reformiert, wie von der Politik in Aussicht gestellt, sondern soll erst im ersten Halbjahr 2016 politisch entschieden werden, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) berichtet.

 

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