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Steuererklärung: Diese verlängerten Fristen gelten jetzt für Landwirte

Ausfüllen einer Steuererklärung
am Mittwoch, 20.07.2022 - 11:50 (Jetzt kommentieren)

Landwirte können sich mit der Abgabe ihrer Steuererklärung etwas mehr Zeit lassen. Die Abgabefristen wurden erneut verlängert.

Mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2022 hat der Gesetzgeber die Abgabefristen für Steuererklärungen für die Jahre 2020 bis 2024 noch einmal verlängert. Landwirte, die einen Steuerberater haben, könnten sich daher mit der Abgabe ihrer Steuererklärung etwas mehr Zeit lassen.

Abgabefristen für die Steuererklärung
Steuerjahr Land- und Forstwirte mit Steuerberater Land- und Forstwirte ohne Steuerberater
2020 31.01.2023 02.05.2022
2021 31.01.2024 02.05.2023
2022 31.12.2024 02.04.2024
2023 31.10.2025 28.02.2025
2024 30.09.2026 02.02.2026
2025 02.08.2027 01.02.2027

 

Finanzamt kann individuell frühere Stichtage setzen

Mit der Gesetzesänderung wurden die Stichtage zwar verschoben, aber sie sind nun auch sehr unterschiedlich von Jahr zu Jahr.

Hinzu kommt: „Das Finanzamt kann individuell anordnen, dass die Landwirte ihre Steuererklärungen vor der eigentlichen Frist abgeben müssen", erklärt Ecovis-Steuerberaterin Monika Huber. Das kann beispielsweise Landwirte treffen, die ihre letzte Erklärung verspätet abgegeben haben oder einen höheren Betrag nachzahlen mussten.

Mit Material von Ecovis
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