Mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2022 hat der Gesetzgeber die Abgabefristen für Steuererklärungen für die Jahre 2020 bis 2024 noch einmal verlängert. Landwirte, die einen Steuerberater haben, könnten sich daher mit der Abgabe ihrer Steuererklärung etwas mehr Zeit lassen.
Steuerjahr | Land- und Forstwirte mit Steuerberater | Land- und Forstwirte ohne Steuerberater |
2020 | 31.01.2023 | 02.05.2022 |
2021 | 31.01.2024 | 02.05.2023 |
2022 | 31.12.2024 | 02.04.2024 |
2023 | 31.10.2025 | 28.02.2025 |
2024 | 30.09.2026 | 02.02.2026 |
2025 | 02.08.2027 | 01.02.2027 |
Finanzamt kann individuell frühere Stichtage setzen
Mit der Gesetzesänderung wurden die Stichtage zwar verschoben, aber sie sind nun auch sehr unterschiedlich von Jahr zu Jahr.
Hinzu kommt: „Das Finanzamt kann individuell anordnen, dass die Landwirte ihre Steuererklärungen vor der eigentlichen Frist abgeben müssen", erklärt Ecovis-Steuerberaterin Monika Huber. Das kann beispielsweise Landwirte treffen, die ihre letzte Erklärung verspätet abgegeben haben oder einen höheren Betrag nachzahlen mussten.
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