Steuerfalle Liebhaberei? Was Landwirte im Nebenerwerb wissen müssen

Der Fiskus stuft Landwirtschaft im Nebenerwerb gern als „Liebhaberei“ ein. Diese Bewertung sollten Sie tunlichst vermeiden, denn sie hat weitreichende finanzielle Nachteile.

Vor allem kleinere Nebenerwerbsbetriebe müssen sich vor der sogenannten Liebhaberei in Acht nehmen. Spricht ihnen das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht ab, zieht das nämlich zahlreiche Nachteile nach sich. Das betrifft unter anderem die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und auch das Bewertungs- und Erbschaftsteuerrecht.
Sollten bei bestehenden Betrieben längere Verlustphasen eintreten, sprechen Sie frühzeitig mit ihrem Steuerberater. Ziel muss es sein, einerseits die Verluste steuerlich abzusichern und andererseits Konzepte aufzuzeigen, dass der Betrieb wieder in die Gewinnzone rutscht.
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