Die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage ist nicht geplant. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu den Rahmenbedingungen für ein verbessertes Risikomanagement in der Land- und Forstwirtschaft hervor.
Das im Jahr 2011 im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft durchgeführte Forschungsprojekt der Universität Hohenheim "Diskussion und Bewertung der möglichen Einführung einer Risikoausgleichsrücklage zum Ausgleich von wetter- und marktbedingten Risiken in der Landwirtschaft" sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage nicht zu den erwünschten Entlastungseffekten für Landwirte führen würde.
Gewinnglättung bringt zu wenig
Stattdessen sei die Einführung einer mehrjährigen Gewinnglättungsregelung vorgeschlagen worden. Inzwischen hat der Bund diese auch eingeführt. Steuerexperten beklagen aber einen viel zu kleinen und zu späten Liquiditätsvorteil (siehe dlz 4/2017 und 6/2017).
Weiter schreibt der Bund in seiner Antwort, dass grundsätzlich ein marktorientierter Kurs in der Agrarpolitik verfolgt werde, der im Risikomanagement privatwirtschaftliche Lösungsansätze über Rücklagen, Versicherungen und Verträge vorsehe. Staatliche Maßnahmen sollten nur in besonderen Situationen und Krisen erfolgen.
Darüber hinaus kündigt die Regierung an, im Herbst 2018 einen Bericht zum Krisen- und Risikomanagement in der Landwirtschaft vorlegen zu wollen.
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