Bei dem nun gefundenen Kompromiss haben sich die Koalitionsfraktionen über eine Änderung des Düngegesetzes und den weiteren Fahrplan für die notwendigen Neuregelungen verständigt. Knackpunkt war bis zuletzt die im Entwurf zur Novelle des Düngegesetzes vorgesehene Einführung einer Hoftorbilanz. Die agrarpolitischen Sprecher von CDU/CSU und SPD, Franz-Josef Holzenkamp und Dr. Wilhelm Priesmeier konnten die letzten Unstimmigkeiten gemeinsam mit BMEL-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens am vergangenen Donnerstag in Berlin ausräumen.
Anstelle einer Hoftorbilanz soll es ab 2018 eine verbindliche betriebliche "Stoffstrombilanz" geben, die sich allerdings an einer Hoftorbilanz orientieren soll. Gelten soll das flächenbezogene Bilanzierungssystem zur Nährstoffermittlung für Betriebe mit mehr als 2.000 Mastschweinen oder mehr als 3 Großvieheinheiten je Hektar. Einzelheiten sollen in einer Verordnung festgelegt werden und sich auf die Empfehlungen einer im Bundeslandwirtschaftsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe stützen.
Düngegesetz: Gesetzgebung soll jetzt zügig gehen
Das Gesetzgebungsverfahren will die Koalition nun zügig voranzubringen, sobald das Brüsseler Notifizierungsverfahren zum Düngegesetz abgeschlossen ist. Eile sieht man deshalb geboten, weil die Änderung des Düngegesetzes die Voraussetzung für den Erlass der Novelle der Düngeverordnung ist. Schließlich bekräftigen beide Seiten ihren Willen, die Neufassung des Düngerechts im Paket zu beschließen.
Das bedeutet, dass
- die Änderung des Düngegesetzes,
- die Novelle der Düngeverordnung und
- die Anpassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
gemeinsam vom Bundesrat beschlossen werden sollen. Grundlage für die Modifizierung der Anlagenverordnung ist eine gemeinsam von Bayern und Rheinland-Pfalz erarbeitete Regelung zum Bestandsschutz von Güllelagerstätten.
Stoffstrombilanz: Das sagen die beteiligten Parteien
- Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt äußerte sich zufrieden über den Kompromiss. Damit könnten sowohl das Düngegesetz als auch die -verordnung aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr dem Bundesrat zugleitet werden.
- Unionsagrarsprecher Holzenkamp bekräftigte seine Auffassung, dass eine "Hoftorbilanz in Reinkultur" für ihn nicht akzeptabel sei, räumte aber ein, dass man der SPD entgegengekommen sei. Holzenkamp betonte, dass die Neuregelung des Düngerechts wie verabredet nur im Paket zustandekommen werde. Das bedeute für ihn auch, dass es vor einer Entscheidung aus dem Bundesrat die erforderlichen Signale geben müsse, dass es nicht zu unzumutbaren Verschärfungen in den Regelungen kommen werde.
- SPD-Agrarsprecher Priesmeier zeigte sich erleichtert, dass er sich mit seiner Forderung nach der Einführung einer Bilanzierung für Nährstoffströme im Sinne einer Hoftorbilanz habe durchsetzen können. Dies sei "ein sehr großer Kraftakt für alle Beteiligten" gewesen. Diese "Stoffstrombilanz" sei eine echte Verschärfung und stelle einen Wendepunkt im bisherigen Düngerecht dar, auch wenn die Detailvorschriften erst gefunden werden müssten.
Quelle: Agra Europe
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