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Produktion und Förderung

Strengere Vorschriften bei oraler Gabe von Tierarzneien

am Mittwoch, 23.07.2014 - 09:18 (Jetzt kommentieren)

Die Bedingungen für das Verabreichen von Tierarzneimitteln über das Futter oder das Wasser wurden verschärft. Tierärzte dürfen in Zukunft nur noch oral verabreichen, wenn ein Risikomanagementplan vorliegt.

Nach der Neufassung des entsprechenden Leitfadens zur Verabreichung von Fertigtierarzneimitteln muss der Tierhalter vor einer oralen Anwendung im Zusammenwirken mit dem Tierarzt einen betriebsindividuellen Risikomanagementplan erarbeiten. Tierärzte sollen orale Fertigarzneimittel erst abgeben, wenn ein solcher Risikomanagementplan vorhanden ist. Der Plan muss laut Leitfaden die im jeweiligen Betrieb kritischen Punkte zur Beherrschung von Risiken oraler Medikation benennen.
 
Mindestens enthalten sein müssen die Bereiche Handhabung des Arzneimittels durch den Anwender, Lagerung, Fördereinrichtungen, Misch- und Dosiereinrichtungen sowie Futtervorlageeinrichtungen, soweit sie im Betrieb vorhanden sind.

Fachkenntnisse nachweisen

Ziel ist die Feststellung kritischer Punkte im Hinblick auf die Erreichbarkeit der wirksamen Dosis, die Vermeidung von Verschleppung, der Gewährleistung von Anwendersicherheit sowie möglicher Umweltauswirkungen. Sowohl Tierhalter als auch Tierärzte, die oral anzuwendende Fertigarzneimittel oder Fütterungsarzneimittel einsetzen, müssen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und dies durch die Teilnahme an Schulungen oder Fortbildungen nachweisen. Darüber hinaus konkretisiert der Leitfaden die Anforderungen an die Installation von Dosiereinrichtungen, die Beschaffenheit von Wasserleitungen und die Lagerung.
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