Nach der Neufassung des entsprechenden Leitfadens zur Verabreichung von Fertigtierarzneimitteln muss der Tierhalter vor einer oralen Anwendung im Zusammenwirken mit dem Tierarzt einen betriebsindividuellen Risikomanagementplan erarbeiten. Tierärzte sollen orale Fertigarzneimittel erst abgeben, wenn ein solcher Risikomanagementplan vorhanden ist. Der Plan muss laut Leitfaden die im jeweiligen Betrieb kritischen Punkte zur Beherrschung von Risiken oraler Medikation benennen.
Mindestens enthalten sein müssen die Bereiche Handhabung des Arzneimittels durch den Anwender, Lagerung, Fördereinrichtungen, Misch- und Dosiereinrichtungen sowie Futtervorlageeinrichtungen, soweit sie im Betrieb vorhanden sind.
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