
Die Verbraucherzentralen haben eine Umfrage über Probleme in der Umsetzung der staatlichen Strom- und Gaspreisbremsen durchgeführt. Dabei wurden mehr als 1600 Beschwerden eingesammelt. In der Hälfte der Fälle meldeten die Kundinnen und Kunden zu hohe Abschlagsforderungen des Versorgers, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte.
Die Verbraucherschützer dringen daher auf Verbesserungen in der Praxis. Der vzbv fordert die Energieversorger zudem auf, fehlerhaft berechnete Abschlagspläne kurzfristig zu korrigieren und auf erhöhte Abschlagszahlungen zu verzichten.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betonte gegenüber tageschau.de, dass es sich angesichts von 40 Millionen betroffenen Haushalten um Einzelfälle handele. Die Versorger haben danach „mit erheblichem Aufwand in extrem kurzer Zeit eine staatlich gesetzte Preisbremse für rund 40 Millionen Haushalte umgesetzt“.
Es sei klar, dass es bei einer solchen Mammut-Aufgabe in Einzelfällen zu Problemen kommen könne, so der BDEW. Für den größten Teil der Kundinnen und Kunden sei die Umsetzung aber reibungslos, glaubt der Verband. Die Verbraucherzentrale kommt zu etwas anderen Ergebnissen.
Falsche Berechnungen, zu viel gezahlt, Klagen
Die Energiepreisbremsen sollen die Menschen eigentlich entlasten. Doch offenbar ist gar nicht so selten das Gegenteil passiert, berichtet der vzbv. Die Verbraucher melden jedenfalls nicht selten überhöhte Abschlagsforderungen. Außerdem wurden sie oft schlecht informiert und landeten bei Rückfragen in Hotline-Warteschleifen, so der vzbv. Die vzbv-Auswertung zeigt jedenfalls, dass es Energieanbieter gibt, die Probleme bei der Umsetzung der Preisbremsen hatten.
Die Forderung der Verbraucherschützer lautet deshalb: "Die Bundesregierung muss das Gesetz nachbessern und eindeutiger formulieren, damit die gewünschte Entlastung ankommt“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. So kritisierten von den befragten Strom-und Gaskunden gut einem Viertel (27 Prozent) falsch berechnete Jahresverbrauchsprognosen.
Außerdem war es ihnen oft nicht möglich, die falschen Verbrauchsprognosen anpassen zu lassen. Sie meldeten zudem immer wieder Probleme, wenn sie ihren Anbieter zum 1. März 2023 gewechselt haben. Das war der Starttag der Preisbremsengesetze. „Aufgrund einer Gesetzeslücke erhalten diese Verbraucher keine rückwirkenden Entlastungsbeträge für Januar und Februar“, stellt der vzbv fest.
Es wird deshalb gefordert, diese Lücke zu schließen und weitere Unklarheiten in den Preisbremsengesetzen zu beseitigen. Auf juristischem Weg konnte der vzbv mittlerweile höhere Abschlagsforderungen beim Energieversorger eprimo stoppen. Das Landgericht Frankfurt am Main gab am 30. Mai dem Antrag einer einstweiligen Verfügung des vzbv gegen eprimo statt.
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