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Strompreise erhöht – blanke Willkür bei Preiserhöhungen?

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am Donnerstag, 09.02.2023 - 14:51 (Jetzt kommentieren)

Energieversorger dürfen die Preise für Strom und Gas ab 2023 nur dann erhöhen, wenn sie gute Gründe nachweisen können, hat die Bundesregierung in den Gesetzen zur Strom- und Gaspreisbremse festgelegt. Das lässt sich allerdings schwer überprüfen. Denn: Gerechtfertigt sind alle Preiserhöhungen im Falle steigender Beschaffungskosten. Trotz dieser höheren Beschaffungskosten berichten die großen Versorger wie RWE und EON über Rekordgewinne.

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Auch im Februar bekommen viele Verbraucher Schreiben der Energieversorger mit Tariferhöhungen für 2023. So haben die Berliner Stadtwerke beispielweise für knapp zwei Drittel ihrer Kunden die Strompreise etwa verdoppelt, berichtet der RBB. Auch der Stromanbieter Vattenfall erhöht in Berlin und Hamburg zum Februar erneut die Preise. Danach müssen Verbraucher ab Februar rund 25 Prozent mehr Zahlen.

Das Unternehmen begründet die Entscheidung mit steigenden Beschaffungskosten und Netzentgelten und verweist auf die zum Januar steigenden Entgelte für die Nutzung des landeseigenen Berliner Stromnetzes. Konkret steigt der Verbrauchspreis in der Grundversorgung von 33,12 Cent pro Kilowattstunde auf 41,41 Cent. In Hamburg gab es ebenfalls einer Steigerung von 25 Prozent. Der Verbrauchspreis in der Grundversorgung kletterte um 8,67 Cent auf 41,96 Cent pro Kilowattstunde.

Die Chefin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, sagte gegenüber dem RBB: „Es darf nicht passieren, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen“. Sichergestellt sein müsse aber, „dass angemessene und nach den allgemeinen Regeln zulässige Anpassungen weiterhin möglich sind“.

Doch was sind „angemessene“ Erhöhungen? Danach muss ein Anbieter, der den Arbeitspreis erhöhen will, gegenüber dem Bundeskartellamt nachweisen, dass er Strom oder das Gas viel teurer als bisher einkaufen musste. Wenn das der Fall ist, wäre eine Preiserhöhung rechtlich in Ordnung.

Die Preisbremse führt indessen dazu, dass der Staat den Energieversorgern für 80 % des bisherigen Verbrauchs den Betrag erstattet, der über 40 Cent/kWh für Strom und 12 Cent für Gas hinausgeht.

Kartellamt klärt Missbrauch auf – Versorger machen Gewinne

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Wenn das Kartellamt die Preiserhöhung für unzulässig erklärt, drohen dem Versorger allerdings Sanktionen. Kern der Regelungen in der Strom- und Gaspreisbremse ist eine sogenannte Beweislastumkehr: Nicht das Bundeskartellamt muss im Streitfall beweisen, dass ein Missbrauch vorliegt. Vielmehr muss der Energieversorger nachweisen, dass die Preise nicht missbräuchlich oder über den nötigen Betrag hinaus erhöht wurden.

Bei einer missbräuchlichen Anwendung kann das Kartellamt die zu Unrecht erzielten Einnahmen wieder einkassieren. Damit sollen Anbieter die Preisbremsen nicht ausnutzen könnten, um hohe Gewinne einzusacken (Missbrauchsverbot). Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte dazu: „Es solle verhindert werden, dass künftige Preiserhöhungen einfach nur deshalb erfolgen könnten, „weil ja ohnehin der Staat über den Preisdeckel die Kosten trägt“. Das wäre missbräuchlich, und das gelte es zu vermeiden.

Auch der Bundesgerichtshof hat die Rechtslage nun in zwei aktuellen Urteilen bekräftigt: Wenn Strom- und Gasversorger ihre Preise erhöhen, müssen sie transparent über die Preisänderungen informieren. Dazu gehört auch die Pflicht zur Gegenüberstellung von Preisbestandteilen. Dies gilt nicht nur in der Grundversorgung, sondern auch für Sonderverträge, wie der Bundesgerichtshof mitteilt.

Allerdings freuen sich die Energieversorger trotzdem über dicke Gewinne, berichtet NTV. Nachdem sich zuletzt unter anderem RWE oder auch Shell über Milliardenüberschüsse freuten, hat nun auch Eon seinen Gewinn im abgelaufenen Jahr überraschend gesteigert und damit die eigenen Erwartungen übertroffen. Der bereinigte Nettogewinn lag demnach 2022 bei 2,7 Milliarden Euro, im Vorjahr waren es 2,5.

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