Als weiteren Vorteil nennt Mehl eine klarere Trennung zwischen sozialer Absicherungskomponente und agrarstruktureller Anreizkomponente. Dieser Rentenabschlag und nicht zuletzt die gegenüber einer Betriebsaufgabe weiter bestehenden höheren Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung führten dazu, dass ein Anreiz zur Hofabgabe bestehen bleibe.
Die Koalition hatte mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz) im letzten Frühjahr einige Modifizierungen an der Hofabgabeklausel beschlossen. Sie zielen insbesondere darauf ab, die Abgabe unter Ehegatten weniger zu reglementieren.
So ist die zuvor bestehende Altersgrenze entfallen. Damit wird künftig nunmehr auch die Abgabe an Ehegatten möglich, die mehr als zehn Jahre jünger sind als der abgebende Gatte. Gestrichen wurde zudem die Einschränkung, dass auf Rückbehaltsflächen keine gewerbliche Tierhaltung betrieben werden darf. Schließlich ist das Ausscheiden aus Personengesellschaften und juristischen Personen erleichtert worden. Zuvor galt nur in Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ein Ausscheiden aus der Unternehmensführung als Hofabgabe.
- Bundesrat winkt Agrarsozialreform durch (März 2012) ...
- Bundessozialgericht bestätigt Hofabgabeklausel (November 2012) ...
Die Diskussionen um die Verpflichtung zur Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug einer landwirtschaftlichen Altersrente hatten zuletzt neue Nahrung durch die Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen in Niedersachsen erhalten. Darin kündigen beide Seiten eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel an, die Hofabgabeklausel abzuschaffen.
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