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Waldschäden durch Sturm

Sturmschäden: Müssen Waldbesitzer fürs Aufräumen allein zahlen?

Baum auf der Straße.
am Donnerstag, 24.02.2022 - 16:13 (Jetzt kommentieren)

Waldbesitzer müssen Sturmschäden an Straßen beseitigen. Doch müssen sie allein für die Kosten aufkommen?

Baum auf dem Weg.

Für Waldbäume im Fallbereich von Straßen und Bahnlinien besteht für Waldbesitzer eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das heißt: Sie müssen die entsprechenden Waldbereiche regelmäßig auf ihre Standsicherheit, Stabilität gegen Windwurf und Windbruch sowie mögliche Risiken durch abbrechende Totäste überprüfen.

Angesichts der zahlreichen Stürme und der damit verbundenen Schäden der letzten Zeit, summieren sich die Kosten für die Beseitigung von Bruchholz und Ästen jedoch schnell auf große Summen. Deshalb haben die Waldbesitzer jetzt eine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung für unverhältnismäßige Belastungen bei der Verkehrssicherungspflicht gefordert.

„Die Verkehrssicherungspflicht darf nicht allein den Waldbesitzenden aufgebürdet werden, sie muss zwischen Bund, Ländern, Verkehrsträgern und Waldbesitzenden verteilt werden“, sagt die Hauptgeschäftsführerin der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer“, Irene Seling.

Dabei wies Selig auch darauf hin, dass  laut § 1 des Bundeswaldgesetzes Bund und Länder zu einem Ausgleich verpflichtet sind. Nach Erkenntnissen der Arbeitsgemeinschaft hat die Belastung durch die Verkehrssicherungspflicht auch infolge des wachsenden Verkehrsaufkommens zugenommen.

Überangebot an Schadholz vermeiden

Baum.

Entscheidend verbessert werden“ muss der AGDW zufolge außerdem auch die Krisenbewältigung durch eine Reform des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes. Deutlich besser als bisher müsse dafür gesorgt werden, dass ein Überangebot an Schadholz vermieden, der Holzpreis stabilisiert und die Liquidität der Forstbetriebe gesichert werde.

Darüber hinaus müsse über die Honorierung der Klimaschutzleistung der Wälder eine kontinuierliche Unterstützung der Waldbesitzenden beim Waldumbau erfolgen. „Beim Waldumbau sind die vielen privaten und kommunalen Waldbesitzenden seit langem aktiv“, sagt Seling. Unterstützung und Hilfsmaßnahmen seien angesichts der Wucht der wiederkehrenden Wetterextreme „aktuell von höchster Dringlichkeit“.

Nach Angaben der AGDW hat die jüngste Sturmserie schwere Schäden in den Wäldern Deutschlands angerichtet. Wälder, die durch Dürre, Trockenheit und Schädlingsbefall bereits geschädigt seien, hielten den extremen Windstärken nicht mehr stand.

Allein in Mecklenburg-Vorpommern sollen nach ersten Schätzungen des Bundes Deutscher Forstleute (BDF) allein in der vorigen Woche rund 600.000 Festmeter Holz zu Boden gegangen sein. Das wäre doppelt so viel wie beim Orkan „Nadia“ vor drei Wochen.

Mit Material von Waldeigentümer (AGDW), age

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