Sturmtief Niklas ist über Baden-Württemberg hinweggezogen und hat schlimme Schäden verursacht. Die Schäden an den Waldbeständen sind mengenmäßig nicht besorgniserregend. Insgesamt ist der Schadholzanfall überschaubar, der Landesbetrieb ForstBW ging zuletzt von einer Gesamtmenge von 300.000 Festmeter im gesamten Wald in Baden-Württemberg aus. Die Forstkammer Baden-Württemberg hat wichtige Informationen für betroffene Betriebe zusammengetragen.
- Traurige Bilanz zum Orkan 'Niklas'...
Sturmholzaufarbeitung auf Arbeitssicherheit achten
Bei der Sturmholzaufarbeitung sollte systematisch und ohne Hektik vorgegangen werden. Besonderes Augenmerk sollte auf die Arbeitssicherheit gelegt werden. Auch die Aufarbeitung von Einzelbäumen unter Spannung birgt hohe Risiken. Bei entwurzelten oder abgebrochenen Baumstämmen, die unter Spannung stehen, kann bereits ein falscher Schnitt reichen, um den Stamm katapultartig und mit enormer Kraft nach oben oder zur Seite schnellen zu lassen. Auch Waldbesitzer, die im Umgang mit der Motorsäge geübt sind, unterschätzen die Gefahren leicht. Der Versicherungsträger SVLFG empfiehlt aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr, in solchen Situationen immer auf die Hilfe von Profis zurückzugreifen. Sie verfügen über Erfahrung, die nowendige Technik und das passende Gerät. Entsprechende Dienstleistungen bieten oder vermitteln auch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse oder Forstunternehmer.
Aufarbeitung von Bruchholz nicht hinauszögern
In Nadelholzbeständen sollten die Forstbetriebe in den kommenden Wochen und Monaten der Entwicklung des Borkenkäfers besondere Beachtung schenken. Die Forstschutzssituation zeigt sich aktuell witterungsbedingt entspannt. Dennoch sollten die Waldbesitzer insbesondere die Aufarbeitung von Bruchholz nicht hinauszögern. Sofern in einzelnen Betrieben größere Mengen erwartet werden, sollten zunächst die Flächen mit überwiegend gebrochenen Hölzern aufgearbeitet werden, da die mit Wurzelteller geworfenen Bäume aus Forstschutzsicht erfahrungsgemäß weniger kritisch sind.
Steuerermäßigungen bei Kalamitätsschäden
Kalamitätsnutzungen im Privatwald können bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (Fachbereich Forstwirtschaft, Moltkestr. 50, 76133 Karlsruhe) gemeldet werden, um Ermäßigungen bei der Einkommensteuer nach § 34 b Einkommensteuergesetz zu erhalten. Allerdings sollte bei Kleinstmengen geprüft werden, ob sich der Beantragungsaufwand rechnet.
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