Darauf hat die Saatgut Treuhandverwaltungs GmbH (STV) hingewiesen. Die Landwirte seien aufgefordert, ihre Angaben über den Nachbau per Post oder online auf ihrer Website
www.stv-bonn.de bis zur Meldefrist einzureichen, betonte die STV. Ebenso ende am 30. Juni die Ausnahmeregelung für Landwirte, die von
Auswinterung betroffen gewesen seien und in der Notsituation unzulässigerweise Konsumware zu Saatzwecken ausgesät hätten.
Die Saatgut Treuhandverwaltungs GmbH stellte fest, dass sie für den Züchtungsfortschritt und für Gerechtigkeit innerhalb der Landwirtschaft um eine flächendeckende Erhebung der Nachbaugebühren bemüht sei. Seit mehr als 20 Jahren gebe es das Sortenschutzgesetz, um Innovationen in der Pflanzenzüchtung durch eine gerechte Entlohnung voranzutreiben.
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